Aufsätze

Neue Vorgaben des KWG für die Mandatshöchstzahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die Hauptversammlungssaison ist noch im Gange. Kreditinstitute, die Aufsichtsräte neu oder wieder zu bestellen haben, werden bei der Vorbereitung der Hauptversammlung festgestellt haben, dass eine Vielzahl von Kandidaten nicht mehr die verschärften Anforderungen an die Höchstzahl der zulässigen Mandate erfüllt, die seit Beginn des Jahres 2014 in § 25 d Abs. 3 S. 1 Nr. 3 und Nr. 4 KWG festgelegt sind. Dies ist ein Beispiel für eine Regelung des Sondergesellschaftsrechts der Kreditinstitute, …

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