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Zentralbanken: Refinanzierung im ersten Halbjahr 2013

Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat Anfang Dezember 2012 beschlossen, die Hauptrefinanzierungsgeschäfte (HRGs) so lange wie erforderlich, mindestens jedoch bis zum 9. Juli 2013, dem Ende der sechsten Mindestreserve-Erfüllungsperiode des Jahres 2013, weiterhin als Mengentender mit Vollzuteilung abzuwickeln. Auch bei den Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems mit einer Sonderlaufzeit von der Dauer einer Erfüllungsperiode, die ebenfalls so lange wie nötig und mindestens bis zum Ende des zweiten Quartals 2013 durchgeführt werden, soll dieses Verfahren beibehalten werden. Der Festzins bei diesen Refinanzierungsgeschäften mit Sonderlaufzeit wird dem jeweils geltenden Hauptrefinanzierungssatz entsprechen.

Des Weiteren hat der EZB-Rat beschlossen, die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (LRGs) mit dreimonatiger Laufzeit, die am 30. Januar, 27. Februar, 27. März, 24. April, 29. Mai und 26. Juni 2013 zugeteilt werden, als Mengentender mit Vollzuteilung durchzuführen. Die Zinssätze für diese dreimonatigen LRGs sollen dem durchschnittlichen Zinssatz der während der Laufzeit des jeweiligen Geschäfts durchgeführten HRGs entsprechen.

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