Handbuch des Bankrechts

Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 5. Auflage 2017. Buch. Band I XCIX, 3332 Seiten; Band II XCIX, 3268 Seiten, Verlag C.H. Beck, München, ISBN 978-3-406-68513-2; 598,00 Euro.

Das jetzt in der 5. Auflage frisch auf den Markt gekommene Bankrechts-Handbuch bietet alles, was ein Entscheidungsträger benötigt: zuverlässige Darstellung aller wesentlichen Themen; rechtssicher, praxisorientiert und bei aller Tiefe verständlich und hochaktuell. Wegen des immensen Umfangs des vorgelegten Werkes muss sich die Rezension notgedrungen auf einige Anmerkungen beschränken. In zwei Bänden werden sämtliche Fragen des täglichen Bankgeschäfts behandelt; umfangreiche Literatur- und Rechtsprechungshinweise regen zur vertieften Auseinandersetzung mit der Materie an; notwendige Materialien, Muster und Rechtsnormen, sind wichtigen Abschnitten angefügt.

Auslegung von AGB-Klauseln

Zur "Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden", erfolgt ein Komplettabriss der "AGB-Banken"; Abweichungen der AGB-Sparkassen und Genossenschaftsbanken werden in einem eigenen Abschnitt berücksichtigt. Es ist eine kluge Systematik von Bunte, die einzelnen Klauseln zunächst mit grundsätzlichen Überlegungen zu behandeln, kurz zu kommentieren, Zweifelsfragen bereits anzusprechen und in den Folgekapiteln vertieft darzustellen. Von praktischer Bedeutung sind beispielsweise die klarstellenden Ausführungen zu Nr. 2 "Bankgeheimnis, Bankauskunft" (wem ist Zugriff erlaubt? - "inneres Bankgeheimnis"), Nr. 3 "Haftung der Bank" - "Verletzung von Beratungs-, Aufklärungs- und Warnpflichten": hochaktuell, erhebliches Haftungspotenzial, und den "Sicherheiten" Nr. 13, 14 (Risikobewertung, Übersicherung und Freigabe). Die Verwertung von Sicherheiten bei notleidenden Krediten hat erhebliche Relevanz, damit in Verbindung stehen umfangreiche Hinweise zur Abwicklung der Geschäftsverbindung.

Wesentliche Fragestellungen zur vorher notwendigen Kontokündigung (AGB-Nr. 19) wurden überzeugend beantwortet: Wichtiger Grund?, Gefährdung von Rückzahlungsansprüchen?, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit? und Organisationsverschulden der Bank? Krepold ergänzt in Kapitel § 39 "Bankgeheimnis und Bankauskunft" die bei den AGB bereits grundsätzlich erläuterten Klauseln, mit Hinweisen auf: Pflichtenkollisionen, Durchbrechung des Bankgeheimnisses im Strafverfahren; Rechtsfolgen, Verletzung der Verschwiegenheitspflicht.

Geldwäsche: unangenehme Überraschungen

Das Thema "Geldwäsche" ist immer wieder brisant. Walther erörtert in § 42 auf 200 Seiten intensiv die häufig unterschätzte rechtliche, auch strafrechtliche Problematik. Dankenswerterweise hat der Verfasser auf die Möglichkeit unangenehmer Überraschungen hingewiesen (Durchsuchung, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung) und Ansätze zur Situationsanalyse im eigenen Hause und Problemlösungen gegeben. Der gesamte Bereich des "Bargeldlosen Zahlungsverkehrs" erfährt in §§ 49-50 durch Schmieder eine extensive Betrachtung, mit allen Grundlagen, Durchführungsanforderungen, Sorgfaltspflichten und Risiken. Dass sich Maihold in einem Beitrag zur Rechtssicherheit auch mit "Beweisfragen bei strittiger Authorisierung" bei "Geldautomaten" (§ 54) befasst, ist ein Beispiel für die Detailgenauigkeit des Autorenteams. In § 55 folgt eine ausgiebige Beschäftigung mit "Bankgeschäften online": Authorisierungs-, Haftungs-, Vollmachtsfragen finden angemessene Berücksichtigung.

Als Ergänzung hat Terlau einen erfrischenden Beitrag zu "Elektronischem Geld, virtuelle Währungen" verfasst, wohl in der Gewissheit, dass wir uns alle sehr bald dem Thema der Bitcoins und Ether Coins stellen müssen. Zur Beachtung in der Bankpraxis empfiehlt sich die Lektüre der Kapitel zum "Einlagen-" (§§ 69, 70: Schürmann/Langner) und Depotgeschäft (§ 72: Klanten), in denen grundlegende Missverständnisse beseitigt werden, zum Beispiel in Bezug auf die "Bruchteilsgemeinschaft" (§ 741 BGB versus § 6 DepotG?).

Dass das "Kreditgeschäft" als Kernstück in ein Bankrechts-Handbuch hineingehört, ist wohl selbstverständlich. Was hier mit einem Umfang von 700 Seiten vorgelegt wurde, überrascht dann doch. Der Leser findet nichts weniger als eine erschöpfende Abhandlung aller Rechtsfragen des "Kreditvertrages", insbesondere durch Pamp (§ 76 Darlehensvertrag: mit Überlegungen zur Anfechtung und Unwirksamkeit) und Krepold: § 78 "Vergütungen" mit Darstellung der "Zinsbildung am Geld- und Kapitalmarkt" und Erläuterung der Bedeutung der Euribor-Zinssätze. Ebenso über zeugend präsentiert der Verfasser in § 79 das "Kündigungsrecht", einschließlich Sonderfragen mit nachvollziehbarer Kritik von BGH-Entscheidungen zum "entfallen den Risiko" des Darlehensgebers bei vor zeitiger Darlehensrückzahlung. Lösungs ansätze bleibt er nicht schuldig, Grafiken, Übersichten und Berechnungsbeispiele fehlen nicht.

Der Teil "Verbraucherdarlehensrecht" hätte bereits eine eigene Schrift gerechtfertigt (§ 81 Münscher, dort zum "Verzug": Jungmann; erhebliche Bedeutung: Immobiliardarlehens- und Verbraucherdarlehensverträge). In "§ 81b": Evident sind "vorvertragliche Informationen, Erläuterungen und Fehlerfolgen". Der Abschnitt "Kreditwürdigkeitsprüfung" verdient schon deshalb Beachtung, weil § 18a KWG ein "beliebtes Einfallstor" für die gesetzliche Prüfung und bankaufsichtliche Anknüpfungen bildet. Der Verfasser widmet sich auch dem Zusammenhang mit § 505a BGB, explizit § 505a II BGB: Das "Erfordernis erneuter Kreditwürdigkeitsprüfung" wird häufig übersehen. Die Tücken des "Widerrufsrecht" (sorgfältig aufbereitet von Peters) sind bekannt - zumindest teilweise, Lösungen eher weniger. Dem Nutzer des Werkes wird auch hier Sicherheit durch die Kenntnis der eingearbeiteten aktuellen Rechtsprechung vermittelt. Es empfiehlt sich die genaue Lektüre dieser Abschnitte und der Abgleich mit der Handhabung im eigenen Hause, das gilt auch für die "Vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Darlehensgeber".

Thema "Kreditvertrag": detailliert, komplex, eindeutig

Schwierigen Fragen wie Bareinlageschuld, Geschäfts- und Gesellschafterkonten, Darlehen als Kapitalersatz - häufig: GmbH-Finanzierung - sind aus der Sicht der Bank und des Kunden, auch im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsrecht, verfasst, was unter Besicherungsaspekten, auch Gesichtspunkten der insolvenzrechtlichen Behandlung: Rangfragen, "Sanierungsprivileg" und financial convenants, sinnvoll ist. Häuser ist in "§ 85" eine komplexe Aufarbeitung des "Sanierungsdarlehens" gelungen: die "Rechtsgrundlagen" sind ebenso tragfähig verfasst, wie "Kündigungsschranken", "Schadensersatzpflicht bei rechts widriger Kündigung", Sicherheitenfragen, "Haftung des Kreditinstituts bei fehlgeschlagener Sanierung". Zwar kein Hauptthema, aber wenn die "Situation da ist": ein rascher Zugriff auf notwendige Informationen ist möglich.

Dem Stellenwert der "Kreditsicherung" wird mit einem 900-seitigen Kompendium Rechnung getragen, ein eigenständiges Werk innerhalb des Handbuches mit zahlreichen hilfreichen Bezugnahmen auf verknüpfte Kapitel. Stichwortartig dazu nur so viel: Ganter legt zunächst mit § 90 "Allgemeines" eine tiefgehende Abhandlung vor, zum Beispiel in Bezug auf: Sicherungsmittel, beteiligte Personen und "Schranken der Sicherungsgeschäfte": etwa "fehlende Vertretungs- beziehungsweise Verfügungsmacht" (Prüfung auch hinsichtlich Verbot der Selbstkontrahierung gemäß § 181 BGB); Zweifelsfragen, Probleme in Bezug auf "kongruente oder inkongruente Deckung" (zu: AGB-Banken Nr. 14/AGB-Sparkassen Nr. 21).

Zweifelsfragen der Besicherung

In der notwendigen Breite besprochen werden in § 91 die Praxisprobleme bei Errichtung, Gestaltung und Abwicklung der "Bürgschaft" (Nobbe), so: "Einwendungen des Hauptschuldners und des Bürgen" und weiter, der "Bürgschaft auf erstes Anfordern". Nobbe weist letztlich darauf hin, dass bei der Aufklärung des Bürgen besondere Aufmerksamkeit erforderlich ist: Im Zweifel genügt das "Einbinden der AGB" nicht - die Bank hat überwiegend die Beweislast.

Eingehend entsprechend ihrer Bedeutung im Bankbetrieb sind in § 93 die "Pfandrechte" besprochen. Merkel hat auf 90 Seiten alles das dargestellt, was insbesondere von der zweiten Führungsebene und deren Mitarbeitern zu beachten ist, so etwa "Pfandrechtserwerb durch das Kreditinstitut" - "nicht oder nur beschränkt verpfändbare Gegenstände", "Rangverhältnis". Bei den "einzelnen Verpfändungsfällen" werden Zweifelsfragen beantwortet, unter anderem für "Wertpapiere": Information über drohende Verluste wegen übernommener Pflichten nach Depotgesetz? Verpfändung von Gesellschaftsanteilen: faktische Geschäftsführung, vorwerfbare Mitwirkung der Bank?

Die "Grundpfandrechte" sind Gegenstand des 150-seitigen Beitrags von Epp. Neben grundlegenden Erläuterungen hat er praktische Problemstellungen überzeugend beantwortet. Dazu gehören beispielsweise: Haftungserstreckung der Grundschuld, Haftungsverwirklichung; treuhänderisches Halten der Grundschuld für die Bank durch Dritte; Vereinbarungen anlässlich der Grundschuldbestellung: Übernahme der persönlichen Haftung; Problem: Akzessorietät zwischen persönlicher Haftung und Grundschuld? Weiten Raum nimmt die Darstellung der "Zweckerklärung" ein, mit den diversen Varianten und dem Inhalt der Sicherungsabrede. Dazu: Anmerkungen zur Sicherheitenfreigabe, Grundschuldrückgewährpflicht der Bank, Eigentümerwechsel und Insolvenz des Sicherungsgebers. Wann Anfechtung gemäß §§ 129 ff. InsO trotz wirksamen Erwerbs der Grundschuld? Der Verfasser erläutert präzise und tragfähig.

"Sicherungsübereignung" (§ 95) ist ein Thema, das im Alltagsgeschäft der Banken wenig reflektiert wird. Auffällig werden Probleme erst, wenn sich die Durchsetzung der Rechte gegenüber dem Geber der "besitzlosen" Sicherheit schwierig gestaltet. Ganter widmet sich deshalb insbesondere den Stichworten: "Inhalt und Bestimmtheit des Sicherungsvertrages". Probleme: Übereignung von Warenlagern, Fertig- und Halbfertigerzeugnissen. Er gibt auch konkrete Handlungsanleitungen, zur Besitzerlangung, insbesesondere gemäß § 929 BGB (Wertpapiere), § 930 BGB: Rückgriff auf Sicherungsvertrag?, § 931 BGB: Sicherungsabtretung von Miet- oder Pachtforderungen.

Hochaktuell: Kompendium des Kapitalmarktrechts

Ganz beachtlich und bemerkenswert sind die Ausführungen zu "Kapitalmarktgeschäften", "Wertpapier-, Geld - und Auslandsgeschäften" mit einem Umfang von 700 Seiten. Viel zu wenig Beachtung finden immer noch "Verhaltensregeln und Compliance". Faust bietet mit seinen ebenso beachtlichen wie zu beachtenden Ausführungen Erhellendes zu den Notwendigkeiten von Sorgfalts- und Organisationspflichten, Verhaltensregeln und Strukturen für eine "Compliance-Organisation zur Steuerung von Interessenkonfliken". Erfreulich ist auch die intensive Befassung mit den aktuell brisanten Themen "Investmentgeschäft" und "Außerbörsliche Finanztermingeschäfte (OTC-Derivate)" unter Einbezug der bankseitigen Risiken (§ 114: Jahn/Reiner). Sethe hat mit § 114a Verbriefung von Forderungen - Asset-Backed Securities ("ABS") eine durchdachte und durchaus spannende Ergänzung beigesteuert. Neben dem "Währungsrecht der EU" und dem "Kartellrecht" entfallen weitere 200 informative Seiten auf das "Aufsichtsrecht einschließlich "Basel III". Die häufig fehlenden, vertieften Kenntnisse der "Organisation" und "Handlungsspielräume der Finanzmarktaufsicht" werden von Fischer/Boegl in § 125 (Allgemeine Grundlagen der Aufsicht) über den Hauptteil in §§ 126-128 "Betriebserlaubnis und Geschäftsleiter", bis § 133 "Maßnahmen zur Krisenbewältigung" anwendungsorientiert, auch mit Organigrammen unterlegt, vermittelt. Sie können das Problembewusstsein fördern und bieten konkrete Ansatzpunkte für evidente Fallgestaltungen und Situationen.

Neues Flaggschiff des Bankrechts

Mit dem Bankrechts-Handbuch steht Bankern jetzt ein unschätzbares Handwerkszeug zur Verfügung, das auch für Aufsichtsräte unverzichtbar und für die zweite Führungsebene, Aufsichtsbeamte und Unternehmensjuristen bestens geeignet ist. Hochkarätige Autoren haben in komplexen Beiträgen alle wesentlichen Fallgestaltungen der Bankpraxis thematisiert, Antworten gegeben und Lösungsmöglichkeiten erörtert. Herausgekommen ist ein Glanzlicht bankrechtlicher Literatur. Die Anschaffung dieses in jeder Hinsicht einzigartigen Werkes von höchster Qualität ist echte "Risikovorsorge" für das Bankgeschäft. Hartmut Glenk, Direktor, Institut für Genossenschaftswesen und Bankwirtschaft (IGB); langjähriger Lehrbeauftragter für Unternehmensrecht, Unternehmensrechtsschutz und Wirtschaftsstrafrecht

Sinnvolle Ergänzung des Bankrechts-Handbuchs: Tido Park (Hrsg.), Kapitalmarktstrafrecht: Straftaten - Ordnungswidrigkeiten - Finanzaufsicht - Compliance

Handkommentar, Nomos-Verlagsgesellschaft Baden-Baden, 4. Auflage 2017, 1478 Seiten, ISBN 978-3-8487-3699-7; 178,00 Euro. Der Band ist druckfrisch; die Rezension erscheint in einer der nächsten Ausgaben.

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