Münchener Anwaltshandbuch

Dr. Andreas Fandrich/Dr. Ines Karper (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch Bank- und Kapitalmarktrecht, Verlag C.H.Beck., 2. Aufl. 2018, XXV, 908 S., 169,00 Euro; ISBN 978-3-406-68446-3

Dass dieses Werk jetzt in der 2. Auflage herausgekommen ist, kann aus Sicht des Bankpraktikers und -beraters nur begrüßt werden: Sämtliche Stichworte zum Bank- und Kapitalmarktrecht, die im laufenden Geschäftsbetrieb vorkommen, sind übersichtlich zu einzelnen Themenbereichen zusammengefasst. Die lexikalische Konzeption ermöglicht auch dem Banker den raschen Zugriff auf Definition, Darstellung, Problem und Lösung bei den ihn interessierenden Stichworten. Fachkundig wird in "§ 1 Organisation und Beteiligte des Banken- und Kapitalmarkts" in die ganze Palette des Themas eingeführt.

Der Feder des Insiders (Fandrich) sind Aspekte zu verdanken, die sonst sträflich vernachlässigt werden, so etwa: Verbände und Prüfungen, Struktur und Funktionsweise der Bankenaufsicht, deutsche und europäische Rechtsgrundlagen des Bankwesens. Der Abschnitt "Mandatsführung" liest der Bankvorstand mit dem gleich hohen Interesse wie sein gegnerischer Anwalt: Der eine weiß die Hinweise zur Prozesstaktik zu schätzen, der andere kann kluge Vorkehrungen treffen. Ein gelungenes Kapitel, dass der Verfasser weiter ausbauen sollte. "§ 2 Bankenaufsicht" (Gschwandner) ist eine kurze einführende Darstellung mit Nennung bankaufsichtlicher Maßnahmen und einigen Tipps für den Rechtsschutz. Dass im Werk Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die gesetzliche Pflichtprüfung bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken fehlen, ist wegen der besonderen Bedeutung in der Bankpraxis eine schmerzliche Lücke.

Die Tücken des Kreditgeschäfts: Zweifelsfragen, Probleme und Lösungen

Einige Anmerkungen zur Verwendung des Bandes in Kredit- und Wertpapierhandelsinstituten:

"§ 4 Bankentgelte" (Edelmann/Neth-Unger); wichtig: Klassifizierung von Entgeltvereinbarungen als AGB, Unangemessenheit i.S. des § 307 Abs. 1 BGB, Verstoß gegen das Transparenzgebot. Der Leser bekommt eine knappe, aber aussagekräftige Abhandlung des Themas mit vertiefenden Hinweisen zu Literatur und Rechtsprechung. Die einzelnen Entgeltklauseln werden Punkt für Punkt abgearbeitet.

In "§ 5 Zahlungsverkehr" (Zahrte): eine gelungene Zusammenfassung der wesentlichen Zweifelsfragen, so zum Beispiel zum SEPA-Mandat und Rechtsbeziehungen zwischen Lastschrifteinreicher und Zahlungsdienstleister etwa zur Notwendigkeit einer Inkassovereinbarung und der Abwicklung, auch des Lastschriftverkehrs in der Insolvenz. In der Praxis immer wieder auftretende Schwierigkeiten werden benannt und gelöst. Hier, wie in dem gesamten Werk, sind Hinweise zur höchstrichterlichen Rechtsprechung in den Text eingearbeitet, alle Hinweise sind auf aktuellem Stand. Was den Bankpraktiker besonders interessieren dürfte, sind die Ausführungen zum Kreditgeschäft. Hier lauern die Tücken, die sich bei Fehlern in der Prüfung und möglicherweise durch bankaufsichtliche Maßnahmen auswirken. Der Nutzer wird auf einem Block mit zirka 350 Seiten fündig: Darstellung des Geschäftsbereiches, besondere Probleme/Zweifelsfragen, Lösung.

§ 6 behandelt das komplette Kreditvertragsrecht von der Interessenlage Bank/Kunde, über Beratungs-, Warn- und Aufklärungspflichten, bis hin zu den Besonderheiten des Verbraucherkreditrechts und der Baufinanzierung.

In § 7 "Kreditsicherheiten" (Hofmann) wird die gesamte Thematik der Sicherheiten (Bestellung, Verwertung) rechtssicher abgehandelt. Hervorzuheben ist, dass die Verfasser der jeweiligen Kapitel stets die Bedürfnisse der Praxis im Blickfeld haben und sich mit feinem Gespür Stichworten widmen, die streitanfällig sind, so etwa Übersicherung, richtige Durchführung der Sicherheitenverwertung, Bürgschaft und Verbraucherschutzvorschriften. Sämtliche Arten des Pfandrechts, der Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung werden mit Blick für die Schwierigkeiten, die sich bei unrichtiger Handhabung im Bankbetrieb ergeben können, besprochen.

Der Bankmanager wird begrüßen, dass der Band ein Kapitel zum Bankaufsichtsrecht enthält. Deshalb ein besonderes Dankeschön für die knappe, aber informative Abhandlung beispielsweise der Fragen zu Rechtsschutz und Akteneinsicht, die häufig Kopfzerbrechen bereiten, wie dem Rezensenten aus eigener Gutachtertätigkeit bekannt ist. Außerdem: Hinweise zur nicht zu unterschätzenden Rolle der Deutschen Bundesbank bei der Institutsaufsicht und den Zusammenhang der Prüfung des Risikomangements der Kreditinstitute, Prüfungsanordnungen der BaFin und den bankaufsichtlichen Maßnahmen gegen Geschäftsleiter (Verwarnung, Abberufungsverlangen, Tätigkeitsverbot).

Kapitalmarktrecht - Steuerrecht: Fallen, Haftung, Abhilfe

Sehr gelungen ist der Abschnitt zur Verantwortung der Aufsichts- oder Verwaltungsratsmitglieder, bei denen nach wie vor häufig die Sichtweise anzutreffen ist, sie seien zwar zur Mitsprache berechtigt, aber die Möglichkeit persönlicher Konsequenzen liege sehr fern. Ein weiterer Hauptteil des Werkes widmet sich auf zirka 200 Seiten dem Kapitalmarktrecht: etwa den Haftungsaspekten, wobei immer wieder auf die Fallen hingewiesen wird, denen trotz der Risiken für Anleger und WpHG-Institute immer noch zu wenig Sorgfalt geschuldet wird. Erfreulich ist, dass das Handbuch um ein Kapitel "§ 9 Steuerliche Bezüge des Bank- und Kapitalmarktrechts" (Bloehs/Schley) ergänzt wird, und zwar unter Kundenaspekten (Besteuerung der Kapitalanlage) und Bankensicht (Besteuerung von Dividenden, Anteilsverkäufen, Haftung für Steuern, und: Bankgeheimnis im Steuerrecht?).

Notwendig und erhellend sind die Ausführungen zur Unterscheidung zwischen leichtfertiger Steuerverkürzung und Steuerhinterziehung mit einem Einwurf zur Gehilfen- beziehungsweise Anstifterfrage. Ein wirklich feines Kapitel, das in der nächsten Auflage gerne ausgebaut werden könnte.

Insgesamt haben die Verfasser ein Handbuch vorgelegt, von hohem Nutzen sowohl für die Bank, aber natürlich die Anwaltspraxis, das sämtliche Probleme, die im laufenden Geschäftsbetrieb zwischen Institut und Kunde auftreten können prägnant benennt und gezielt Lösungen anbietet.

Es ist zugleich Lexikon und Lehrbuch, das dem Anwalt Handlungsmöglichkeiten erschließt und dem Bankmanager zur Abwehr verhilft: Die beste Vorsorge ist, Schwierigkeiten zu erkennen, zu analysieren und durch kluge Vertrags- und Klauselgestaltungen von vornherein zu verhindern. Dazu bietet dieses hervorragende Werk aus ge zeichnete und anwendbare Möglichkeiten. Der Rezensent wünscht weiteste Verbreitung.

Hartmut Glenk, Direktor, Institut für Genossenschaftswesen und Bankwirtschaft (IGB), Siegen/Berlin

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