BGH bestätigt Freisprüche von Rolf Breuer, Josef Ackermann und Jürgen Fitschen - kein versuchter Prozessbetrug

Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche der ehemaligen Deutsche-Bank-Vorstände Rolf Breuer, Josef Ackermann und Jürgen Fitschen vom Vorwurf des Prozessbetrugs bestätigt (Urteil vom 31. Oktober 2019 – 1 StR 219/17). Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, in einem Zivilprozess gegen einen der Angeklagten und die Deutsche Bank AG bewusst falschen Sachvortrag in Anwaltsschriftsätzen veranlasst beziehungsweise nicht unterbunden sowie auf Befragen durch das Oberlandesgericht München unwahre Angaben gemacht zu haben. Aufgrund eines gemeinsamen Tatplans hätten sie hierdurch – im Ergebnis erfolglos – erreichen wollen, dass die an die Insolvenz von Kirch Media anknüpfende Schadensersatzklage abgewiesen wird.

Das Landgericht München I hat die Angeklagten im April 2016 von dem gegen sie erhobenen Vorwurf des versuchten Betruges freigesprochen. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft  hat der Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen. Das angefochtene Urteil enthält laut BGH keinen Rechtsfehler. Die Freisprüche sind damit rechtskräftig.

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