KfW: Negative Bankeinstände nun möglich

Quelle: KfW

Wie die Förderbank des Bundes heute mitteilt, wird sie ab dem 1. Juli 2021 negative Bankeinstände an die Finanzierungspartner im bankdurchgeleiteten Geschäft weitergeben können. Schon seit einiger Zeit arbeitete die KfW daran, die IT-systeme dafür umzustellen, nun scheint der Durchbruch geschafft. Voraussetzung hierfür waren laut KfW umfangreiche Anpassungen der IT-Systeme sowohl bei der KfW als auch bei den Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, Privatbanken und Landesförderinstituten.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau kann sich dank ihrer erstklassigen Bonität zu Negativzinsen refinanzieren. Diesen negativen Zins kann das Institut damit nun an die Banken weitergeben. Eine Weitergabe an den Endkunden sei aber nicht geplant. Die KfW erhofft sich dadurch noch niedrigere Zinsen für den Endkunden für die Förderkredite, die jedoch im positiven Bereich bleiben sollen.

Die KfW hat nach eigenen Angaben zu Beginn des Jahres bereits Minuszinsen in ihrem Direktgeschäft mit Kommunen, Landesförderinstituten und Leasinggesellschaften gestartet. Ferner ist seit dem 1. Februar 2021 die Weitergabe eines negativen Bankeneinstandes im Rahmen der Individualfinanzierung für Unternehmen möglich. Die jetzt erfolgte Umsetzung für die bankdurchgeleiteten Förderprogramme wurde laut Meldung zugunsten der von KfW und Kreditwirtschaft gemeinsam durchgeführten KfW-Corona-Hilfe für einige Monate zurückgestellt. 

Der Vorstandsvorsitzende der KfW, Dr. Günther Bräunig, sagt: "Die Weitergabe von negativen Bankeneinständen in unseren Förderprogrammen ist nach der KfW-Corona-Hilfe ein weiterer Meilenstein in der Zusammenarbeit mit unseren Finanzierungspartnern. Sie stärkt die Attraktivität unserer Förderkredite, ermöglicht eine differenzierte Zinsgestaltung entsprechend unseren strategischen Förderzielen und unterstützt damit wichtige Zukunftsinvestitionen in den Klimaschutz sowie in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Innovationen."

Noch keine Bewertungen vorhanden


X