KfW: Neue Förderprogramme für den Mittelstand

Quelle: KfW

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die KfW stellen zum Beginn des Jahres 2022 die Förderprogramme für kleine und mittelständische Unternehmen neu auf: Kleinen und mittleren Unternehmen sowie größeren Mittelständlern steht künftig jeweils ein eigenes Förderprogramm zur zinsgünstigen Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland sowie von Gründungen und Unternehmensübernahmen zur Verfügung.

Der neue ERP-Förderkredit KMU bietet allen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro, mit nicht mehr als 249 Beschäftigten und mit einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro zinsgünstige Kredite mit attraktiven Konditionen aus dem ERP-Sondervermögen an. Für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind, sowie für Vorhaben von KMU in Regionalfördergebieten gelten nochmals verbesserte Konditionen.

Für größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Millionen Euro wird der KfW-Förderkredit großer Mittelstand mit zinsgünstigen, aber beihilfefreien Konditionen eingeführt. In beiden Programmen beträgt der Kredithöchstbetrag 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Je nach Finanzierungszweck kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren vereinbart werden. Den durchleitenden Banken und Sparkassen bietet die KfW die Option einer teilweisen Übernahme des Kreditrisikos (Haftungsfreistellung) von 50 Prozent für Unternehmen, die seit mindestens 3 Jahren am Markt sind, um eine positive Kreditentscheidung zu erleichtern.

Ziel ist es, den Mittelstand bei den großen Herausforderungen unserer Zeit, insbesondere der Transformation zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft besser zu unterstützen. „Die vereinfachte Förderlandschaft und die verbesserten Konditionen unserer ERP- und KfW-Förderkreditprogramme erlauben unseren mittelständischen Unternehmen, ihre Vorhaben zu günstigen und attraktiven Konditionen zu finanzieren,“, so der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck. Der Vorstandsvorsitzende der KfW, Stefan Wintels, ergänzt: „In den kommenden Jahren werden erhebliche Investitionen erforderlich sein, um die Folgen der Pandemie zu bewältigen und die nachhaltige Transformation der Wirtschaft zu gestalten. Wir werden gerade den Mittelstand in Deutschland dabei mit einem klaren und bedarfsgerechten Angebot an Förderprogrammen unterstützen."

Die neuen Programme lösen den KfW-Unternehmerkredit, den ERP-Gründerkredit Universell sowie das ERP-Regionalförderprogramm ab. Die Programmvarianten des KfW-Unternehmerkredits und des ERP-Gründerkredits Universell unter dem Dach des KfW-Sonderprogramms werden bis zu dessen Auslaufen fortgeführt. Unverändert bestehen bleiben der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit, die Nachrangprodukte ERP-Mezzanine für Innovation und ERP-Kapital für Gründung sowie der ERP-Gründerkredit StartGeld.

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