Geldpolitische Beschlüsse

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Die EZB weist darauf hin, dass der Inflationsdruck an Breite und Intensität gewonnen habe, was sich in erheblichen Preissteigerungen bei zahlreichen Waren und Dienstleistungen zeige. Fachleute des Eurosystems haben daher ihre Basisprojektionen zur Inflationsentwicklung deutlich nach oben korrigiert. Diese Projektionen deuteten darauf hin, dass die Inflation einige Zeit un er wünscht hoch bleiben werde. Den neuen von Fachleuten des Eurosystems erstellten Projektionen zufolge wird die jährliche Inflationsrate 2022 bei 6,8 Prozent liegen, bevor sie in den Jahren 2023 und 2024 auf 3,5 Prozent beziehungsweise 2,1 Prozent zurückgehen werde. Diese Werte wurden gegenüber den März-Projektionen nach oben korrigiert. Dies bedeute, dass die Gesamtinflation zum Ende des Projektionszeitraums geringfügig über dem Zielwert des EZB-Rats liegen dürfte. Die durchschnittliche Inflation ohne Energie und Nahrungsmittel werde den Projektionen zufolge 2022 bei 3,3 Prozent, 2023 bei 2,8 Prozent und 2024 bei 2,3 Prozent liegen.

Auf der Grundlage seiner aktualisierten Beurteilung hat der Rat Schritte zur Normalisierung seiner Geldpolitik beschlossen. Während dieses Prozesses werde der Rat bei der Durchführung der Geldpolitik Optionalität, Datenabhängigkeit, Gradualismus und Flexibilität wahren.

APP und PEPP. Der EZB-Rat hat beschlossen, den Nettoerwerb von Vermögenswerten im Rahmen seines Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme - APP) zum 1. Juli 2022 einzustellen. Er beabsichtigt, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere weiterhin bei Fälligkeit für längere Zeit über den Zeitpunkt hinaus, zu dem er mit der Erhöhung der Leitzinsen beginnt, vollumfänglich wieder anzulegen und in jedem Fall so lange wie erforderlich, um reichliche Liquidität zu gewährleisten und einen angemessenen geldpolitischen Kurs aufrechtzuerhalten. Was das Pandemie-Notfallankaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme - PEPP) angehe, beabsichtigt der EZB-Rat, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des Programms erworbenen Wertpapiere mindestens bis Ende 2024 weiterhin bei Fälligkeit wieder anzulegen. Das zukünftige Auslaufen des PEPP-Portfolios werde in jedem Fall so gesteuert, dass eine Beeinträchtigung des angemessenen geldpolitischen Kurses vermieden wird. Die Wiederanlagen im Rahmen des PEPP könnten jederzeit flexibel über den Zeitverlauf, die Anlageklassen und die Länder hinweg angepasst werden, wenn es im Zusammenhang mit der Pandemie zu einer neuerlichen Marktfragmentierung kommt. Dies könne den Ankauf von durch die Hellenische Republik begebenen Anleihen umfassen, der über die Wiederanlage von Tilgungsbeträgen hinausgeht, um eine Unterbrechung von Ankäufen in diesem Land zu vermeiden. Eine solche Unterbrechung könnte die Transmission der Geldpolitik auf die griechische Wirtschaft beeinträchtigen, während diese sich noch von den Folgen der Pandemie erholt. Nettoankäufe im Rahmen des PEPP könnten erforderlichenfalls wieder aufgenommen werden, um negativen Schocks im Zusammenhang mit der Pandemie entgegenzuwirken.

EZB-Leitzinsen. Der EZB-Rat hat die Bedingungen sorgfältig überprüft, die gemäß seiner Forward Guidance erfüllt sein sollten, bevor er mit der Erhöhung der Leitzinsen beginnt. Infolge dieser Überprüfung ist er zu dem Schluss gelangt, dass diese Bedingungen erfüllt sind. Dementsprechend und im Einklang mit der zeitlichen Abfolge der geldpolitischen Maßnahmen des EZB-Rats beabsichtigt dieser, die Leitzinsen der EZB auf seiner geldpolitischen Sitzung im Juli 2022 um 25 Basispunkte zu erhöhen. Unterdessen beschloss der EZB-Rat, den Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität unverändert bei 0,00 Prozent, 0,25 Prozent beziehungsweise minus 0,50 Prozent zu belassen. Der EZB-Rat geht davon aus, dass er die Leitzinsen im September erneut anheben wird. Die Kalibrierung dieser Zinserhöhung wird von den aktualisierten mittelfristigen Inflationsaussichten

abhängen. Sollten die mittelfristigen Inflationsaussichten unverändert bleiben oder sich verschlechtern, ist bei der Septembersitzung ein größerer Zinsschritt angemessen. Auf Grundlage seiner aktuellen Beurteilung geht der EZB-Rat davon aus, dass es nach September angemessen sein wird, die Leitzinsen schrittweise, aber nachhaltig weiter anzuheben. Im Einklang mit dem Bekenntnis des EZB-Rats zu seinem Zielwert von 2 Prozent auf mittlere Sicht wird das Tempo, in dem er seine Geldpolitik anpasst, von neu verfügbaren Daten und seiner Beurteilung der mittelfristigen Inflationsentwicklung abhängen.

Refinanzierungsgeschäfte. Der EZB-Rat wird die Refinanzierungsbedingungen für Banken weiterhin beobachten und dafür sorgen, dass die Fälligkeit von Geschäften im Rahmen der dritten Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungs geschäfte (GLRG III) die reibungslose Transmission der Geldpolitik nicht beeinträchtigt. Zugleich will der EZB-Rat in regelmäßigen Abständen bewerten, wie gezielte Kreditgeschäfte zu seinem geldpolitischen Kurs beitragen. Wie bereits angekündigt werden die im Rahmen der GLRG III geltenden Sonderkonditionen am 23. Juni 2022 auslaufen.

Der EZB-Rat sei bereit, alle seine Instrumente anzupassen und dabei erforderlichenfalls flexibel zu sein, um sicherzustellen, dass sich die Inflation mittelfristig bei seinem Zielwert von 2 Prozent stabilisiert. Unter Stressbedingungen wird Flexibilität innerhalb des EZB-Mandats auch in Zukunft Bestandteil der Geldpolitik bleiben, wann immer das Erreichen von Preisstabilität durch Gefahren für die geldpolitische Transmission bedroht ist.

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