8. Mai bis 23. Mai 2025

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der FIL Fondsbank GmbH gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 1 KWG sicherzustellen. Eine Sonderprüfung hatte zuvor ergeben, dass die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG nicht in allen geprüften Teilbereichen gegeben war. Vor dem Hintergrund der organisatorischen Mängel …

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