Bankenchronik Aufgabe 6/2021

20. Februar bis 4. März 2021

Der britische Versicherungskonzern Aviva möchte sich strategisch mehr auf seine Geschäfte in Großbritannien, Irland und Kanada konzentrieren und veräußert daher unterschiedliche Bereiche des Unternehmens. Der Konkurrent Aéma übernimmt die französischen Lebens-, Versicherungs- und Vermögensverwaltungsgeschäfte von Aviva für 3,2 Milliarden Euro in bar. Zudem verkauft Aviva seine gesamte 40-prozentige Beteiligung an seinem Joint Venture in der Türkei, AvivaSA Emeklilik ve Hayat AS, an Ageas Insurance International für eine Barzahlung von 122 Millionen US-Dollar. Sein Italien-Geschäft verkauft Aviva an den deutschen Versicherungskonzern Allianz und die CNP Assurances. CNP Assurances erhält für 543 Millionen das Lebensversicherungsgeschäft und die Allianz das allgemeine Versicherungsgeschäft für 330 Millionen Euro. Alle eben genannten Vorhaben möchte Aviva bis spätestens zum Ende des Jahres 2021 abschließen.

Die holländische Direktbank ING wird ihr Privatkundengeschäft in Österreich zum Jahresende 2021 einstellen und sich nur auf das Firmenkundengeschäft konzentrieren. In einem ersten Schritt will die Bank im Juni die Beziehung zu Kunden beenden, die lediglich ein Sparkonto nutzen. Weitere Schritte sollen eng mit dem lokalen Regulator abgestimmt werden. Die ING war im österreichischen Retail-Banking-Markt seit 2003 aktiv und hat dort rund 550 000 Privatkunden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Millionenhilfen des italienischen Einlagensicherungsfonds für die seinerzeit angeschlagene Banca Tercas für rechtens erklärt und im Urteil grundsätzliche Feststellungen bezüglich Beihilfen für Banken getroffen. Zum Hintergrund: Die Banca Popolare di Bari hatte 2013 Interesse an der Banca Tercas angemeldet. Da diese sich in Schieflage befand, gewährte der italienische Einlagensicherungsfonds vor der Übernahme 300 Millionen Euro an Hilfen. Die EU-Kommission befand 2015, dass es sich dabei um eine nach EU-Recht wettbewerbsverzerrende Staatsbeihilfe handelte. Mit seinem Urteil erklärte der EuGH den Beschluss der Kommission für nichtig, da diese unzutreffend die Auffassung vertreten habe, dass die Maßnahmen zugunsten von Banca Tercas den Einsatz staatlicher Mittel voraussetzen würden und dem Staat zurechenbar seien.

Hypoport will mithilfe strategischer Partnerschaften die Zusammenarbeit mit dem Startup-Ökosystem in der DACH-Region intensivieren. Der Schwerpunkt werde dabei auf Start-ups mit dem Tätigkeitsfeld Fintech, Insurtech und Proptech sowie auf Synergien mit dem bereits bestehenden Hypoport-Netzwerk liegen. Mit einer kürzlich initiierten strategischen Partnerschaft samt Beteiligung am Schweizer Insurtech-Start-up Helvengo sei ein erster Erfolg bereits gelungen, der zugleich mehrere Kooperationen in der Hypoport-Gruppe ermögliche, heißt es.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Greensill Bank Anfang März wegen drohender Überschuldung ein Veräußerungsund Zahlungsverbot erlassen. Außerdem ordnete die BaFin an, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen und untersagte es ihr, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber der Greensill Bank bestimmt sind. Das Moratorium musste laut den Aufsehern angeordnet werden, um die Vermögenswerte in einem geordneten Verfahren zu sichern. Die Einlagen der Kunden der Greensill Bank sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Die Maßnahmen der BaFin seien sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Die Greensill Bank habe aber keine systemische Relevanz, betonten die Aufseher. Ihre Notlage stelle daher keine Bedrohung für die Finanzstabilität dar. Die Bilanzsumme des in Bremen ansässigen Instituts belief sich zum Stichtag 31. Dezember 2020 auf rund 4,5 Milliarden Euro.

Die BaFin belässt den antizyklischen Kapitalpuffer (Countercyclical Capital Buffer - CCyB), welcher im April 2020 von 0,25 Prozent auf 0 Prozent gesenkt wurde, weiterhin bei 0 Prozent. Hintergründe sind der Kreditbedarf der Realwirtschaft sowie mögliche Kreditausfälle im weiteren Verlauf der Corona-Pandemie. Die Entscheidung gebe dem deutschen Bankensektor Planungssicherheit und erleichtere es den Instituten, Verluste aus Kreditausfällen aufzufangen und weiterhin in angemessenem Umfang Kredite an Unternehmen und Haushalte zu vergeben. Da derzeit nicht absehbar ist, wann die Pandemie überwunden sein wird, gehen die Aufseher davon aus, dass bis Ende 2021 keine Erhöhung des CCyB erfolgen wird.

Die European Banking Authority (EBA) hat überarbeitete Leitlinien bezüglich neuer Risikofaktoren im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht. Die Überarbeitung soll nicht nur das Risikomanagement der Finanzinstitute stärken, sondern auch die Entwicklung wirksamer und kohärenter Ansätze in Bezug auf die Aufsichtsbehörden. Zur Unterstützung der Finanzinstitute wurden beispielweise neue Lösungen zur Identifizierung von wirtschaftlichen Eigentümern und zur Überprüfung von Kunden ergänzt. Die Leitlinien gelten drei Monate nach Veröffentlichung in allen EU-Amtssprachen.

Die EBA hat ein Konsultationspapier zum Entwurf technischer Standards (ITS) für Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG) veröffentlicht. Der Entwurf enthält vergleichbare Angaben und KPIs, einschließlich einer Green Asset Ratio, um zu zeigen, wie Kreditinstitute Nachhaltigkeitserwägungen in ihr Risikomanagement, Geschäftsmodell und in ihre Strategie integrieren können. Die Offenlegung von Informationen über ESG-Risiken sei ein wichtiges Instrument zur Förderung der Marktdisziplin und ermögliche, die nachhaltige Finanzierungsstrategie der Banken zu bewerten. Stellungnahmen können bei der EBA bis zum 1. Juni 2021 eingereicht werden.

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