Bankenchronik Ausgabe 4/2019

24. Januar 2019 bis 7. Februar 2019

Die Dekabank beteiligt sich mit zwölf Prozent am Berliner Proptech Architrave, einem Anbieter von intelligentem Datenmanagement in der Immobilienwirtschaft. Die Minderheitsbeteiligung ist weder mit Eingriffen in die operative Praxis von Architrave noch mit einem Datenzugriff auf die Plattform verbunden. Die Daten, so wird betont, werden ausschließlich in regelmäßig geprüften deutschen Rechenzentren gehostet. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Zudem wird die Deka Immobilien als Kunde von Architrave deren Künstliche Intelligenz-Technologie für die automatische Erkennung und Sortierung von Objektdokumenten sowie die Extraktion von Dokumenteninhalten nutzen.

Seit Anfang dieses Jahres wird der Bereich International Direct Banking Europe (IDB Europe) der weltweit operierende Rabobank Gruppe nicht mehr wie bisher von der im niederländischen Utrecht verbleibenden Zentrale aus gesteuert, sondern vom Standort Frankfurt am Main. Als ausschlaggebend für die Verlagerung der europäischen Direktbankenaktivitäten an den Frankfurter Standort werden neben der große Bedeutung des deutschen Sparer-Marktes, die eine stärkere Kundennähe erforderlich mache, die Nutzung von Synergie- und Effizienzpotenzialen durch die Konzentration der Führungsfunktionen genannt.

Das Bundesministerium für Finanzen hat Anfang Januar eine Konsultation zu der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) und der EU-Finanzmarktverordnung (MiFIR) eingeleitet, die mit dem Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz im deutschen Recht verankert worden sind. Bis zum 15. März will das BMF auf Grundlage der eingehenden Stellungnahmen der Finanzinstitute, Marktbetreiber und Emittenten sowie der Anleger einen möglichen Änderungsbedarf von derzeit gültigen Vorschriften identifizieren.

Ein Jahr nach Inkrafttreten der europäischen Finanzmarktrichtlinie untersucht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im ersten Quartal 2019 erneut, wie die Kreditwirtschaft die MiFID-II-Vorgaben umsetzt. Im Fokus sollen dabei wieder die für den Verbraucherschutz besonders relevanten, neu eingeführten Verhaltenspflichten wie die Telefonaufzeichnung (Taping), die Geeignetheitserklärung und die Ex-ante-Kosteninformation stehen. Dafür hat die Aufsicht bei insgesamt 40 Wertpapierdienstleistungsunternehmen Unterlagen zu jeweils zehn Geschäftsvorfällen angefordert. Bis zum 22. Februar 2019 müssen diese schon für eine Marktuntersuchung im Vorjahr stichprobenhaft ausgewählten Institute für jeden Einzelfall darlegen, wie sie die aufsichtsrechtlichen Vorgaben einhalten. Probleme hatten sich vor Jahresfrist insbesondere bei der Dokumentation der Geeignetheit von Anlageempfehlungen sowie bei den Kosteninformationen gezeigt. Mit ihrer Folgeuntersuchung will sich die BaFin einen aktuellen, marktweiten Überblick verschaffen und Veränderungen identifizieren.

Die Eigentümer der Norddeutschen Landesbank Girozentrale haben am 2. Februar 2019 in einer Sitzung der Trägerversammlung das im Rahmen eines Bieterverfahrens abgegebene gemeinsame Angebot zweier Finanzinvestoren zunächst zurückgestellt und wollen sich auf eine gemeinsame Lösung mit dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband fokussieren. Das DSGV-Konzept zur Kapitalstärkung und Neuausrichtung der Landesbank soll weiter konkretisiert und mit den maßgeblichen Aufsichtsbehörden sowie unter beihilferechtlichen Aspekten mit der EU-Kommission abgestimmt werden. Darüber hinaus haben der Nord-LB-Vorstand und die Träger beschlossen, einen Teil des Schiffsfinanzierungsportfolios der Landesbank in einem Volumen von rund 2,7 Milliarden Euro - davon 90 Prozent Non-Performing Loans - auf einen externen Investor zu übertragen und für das gesamte NPL-Portfolio eine umfangreiche zusätzliche Risikovorsorge zu bilden. Angesichts einer Gesamtrisikovorsorge von bis zu 2,5 Milliarden Euro wird für das Geschäftsjahr 2018 der Nord-LB im Konzern ein Jahresverlust von zirka 2,7 Milliarden Euro nach Steuern angekündigt, der die harte Kernkapitalquote auf zirka 6 bis 6,5 Prozent absinken lässt. Angesichts der zeitweisen Unterschreitung der aufsichtlichen Kernkapitalanforderungen rechnet die Bank vonseiten der Aufsicht mit der Anforderung eines konkreten Kapitalplans. Dieser soll von der Landesbank in den kommenden Wochen aufgestellt werden und der Aufsicht erläutern, wie allen aufsichtsrechtlichen Anforderungen mit dem neuen Lösungskonzept Rechnung getragen werden soll (siehe auch Leitartikel).

Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) hat mit der Bank of England (BoE) ein Memorandum of Understanding (MoU) zur Anerkennung zentraler Gegenparteien (CCPs) und der im Vereinigten Königreich ansässigen Zentralverwahrer (CSDs) vereinbart. Dieses würde in Kraft treten, wenn Großbritannien die Europäische Union ohne Austrittsabkommen verlassen würde, das sogenannte No-Deal-Brexit-Szenario. Die Übereinkunft schreibt vor, wie sich ESMA und Bank of England im Detail gegenseitig abstimmen, Informationen austauschen und kooperieren. So kann damit etwa der grenzüberschreitende Handel von Euro-Zinsswaps auch nach einem "harten" Brexit vorerst wie gewohnt fortgesetzt werden. Dies wird es dem britischen Zentralverwahrer auch ermöglichen, weiterhin irische Wertpapiere zu bedienen und das Risiko einer Störung des irischen Wertpapiermarktes zu begrenzen.

Die EU-Wertpapieraufsicht ESMA startet eine Umfrage zu neuen Leitlinien für Liquiditätsstresstests von Fonds. Asset Manager sollen demnach vor allem prüfen, wie ein Produkt reagiert, wenn etliche Anleger ihre Fondsanteile kündigen und das Fondsvermögen nicht schnell genug veräußert werden kann, teilte die Behörde mit. Die ESMA beruft sich auf Empfehlungen des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB). Die Konsultation läuft bis zum 1. April, ein Abschlussbericht soll bis zum Sommer vorliegen.

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