Bankenchronik Ausgabe 7/2020

11. bis 19. März 2020

Die EZB lanciert zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise das Notfall-Anleihenkaufprogramm "Pandemic Emergency Purchase Programme" (PEPP) mit einem Volumen von 750 Milliarden Euro. Sie reagiert damit auf die drohenden Folgen der Corona-Krise und die sich abzeichnende Verschlechterung der wirtschaftlichen Aussichten in der Eurozone. Die EZB möchte neben Staatsanleihen auch Unternehmensbonds und Unternehmenskredite miteinbeziehen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Auch griechische Staatsanleihen sollen wieder gekauft werden können. Der EZB-Rat plant, die Käufe im Rahmen von PEPP bis mindestens Ende dieses Jahres durchzuführen.

Die Allianz wird die Allianz Real Estate mit Pimco, einem Anlageverwalter für festverzinsliche Wertpapiere, verschmelzen. Seit 2000 ist Pimco eine hundertprozentige Tochter der Allianz Global Investors of America, die wiederum zu etwa 97 Prozent der Allianz und etwa 3 Prozent der Pacific Life gehört. Die Allianz Real Estate befindet sich vollständig im Besitz der Allianz und ist derzeit Teil ihres Investmentbereichs. Im Rahmen der Transaktion soll sie auf Pimco übertragen und damit zu einem Bestandteil des Segments Asset Management werden. Ziel ist es, einen der größten globalen Immobilieninvestoren zu schaffen. Die Einheit wird sogenannte "Core-", "Valueadd-" und opportunistische Immobilieninvestments im Wert von mehr als 100 Milliarden Euro in Europa, den USA und dem asiatisch-pazifischen Raum verwalten.

Die Commerzbank wird den verbliebenen Minderheitsaktionären der Comdirect im Rahmen des Squeeze-out eine Barabfindung von 12,75 Euro je Aktie zahlen. Dieser Preis entspricht dem volumengewichteten Börsenkurs im Dreimonatszeitraum vor Bekanntgabe der Verschmelzungspläne und sei der von der BaFin geforderte Mindestpreis. Ein Wertgutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein sei dagegen nur zu einem Comdirect-Wert von 11,17 Euro je Aktie beziehungsweise 1,58 Milliarden Euro gekommen. Die Angemessenheit der Barabfindung werde noch durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer Baker Tilly überprüft. Die Commerzbank hält aktuell rund 90,29 Prozent des Grundkapitals der Comdirect und hat damit die erforderliche Beteiligungsschwelle für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out erreicht.

Die Technical expert group on sustainable finance (TEG) hat der Europäischen Kommission den finalen Bericht mit Empfehlungen zur übergreifenden Gestaltung der EU-Taxonomie vorgelegt. Außerdem stehen für Unternehmen und Marktteilnehmer darüber hinaus Leitlinien und Taxonomie-Tools zur Verfügung, darunter eine vollständige Liste der technischen Überprüfungskriterien für wirtschaftliche Aktivitäten, die wesentlich zur Eindämmung des Klimawandels beitragen sollen. Zeitgleich erschien ein weiterer TEG-Bericht beziehungsweise Usability Guide für Green Bonds. Die beiden Unterlagen sollen die Grundlage für eine nachhaltige Wirtschaftsstrategie bilden, die im dritten Quartal 2020 von der EU vorgestellt werden soll. Die Kommission hat hierfür Mitte März eine Konsultation eingeleitet, die drei Monate andauern soll. Die TEG wird weiterhin beratend tätig sein, bis ein selbstständiges Gremium für nachhaltige Finanzen in Betrieb genommen werde.

Die Europäische Kommission hat einen Aktionsplan entwickelt, um verschärft gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung vorgehen zu können. Bis 2023 soll ein Anti-Geldwäsche-System geschaffen werden, das entweder die Installation einer neuen Aufsichtsbehörde oder eine Reform der europäischen Bankenregulierungsbehörde EBA vorsieht. Die EU will damit sicherstellen, dass bisherige Anti-Geldwäsche-Richtlinien in den Mitgliedsstaaten effektiv umgesetzt werden. Teilweise sollen diese Richtlinien in EU-weite Verordnungen übersetzt werden, um Mitgliedsstaaten weniger Spielraum bei der Umsetzung der entsprechenden Regeln zu geben.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagevermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die BaFin beschlossen. Das Gesetz tritt ab Januar 2021 in Kraft. Derzeit wird die Tätigkeit von Finanzanlagenvermittlern in Abhängigkeit vom jeweiligen Sitz durch die Gewerbeämter oder die IHK beaufsichtigt. Durch den Beschluss soll nach Einschätzung des Bundesministeriums der Finanzen eine einheitliche und qualitativ hochwertige Finanzaufsicht erreicht werden, die den Anlegerschutz stärken soll. Die bisher geltenden Vorschriften in der Gewerbeordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung sollen aufgehoben und inhaltlich weitgehend unverändert in das Wertpapierhandelsgesetz überführt werden. Erlaubnisse, die nach Gewerbeordnung bereits bestehen, gelten grundsätzlich weiter, vorbehaltlich eines Überprüfungsverfahrens durch die BaFin.

Angesichts des erwarteten Kreditbedarfs der Realwirtschaft durch Corona wird die BaFin den antizyklischen Kapitalpuffer zum 1. April 2020 von 0,25 Prozent auf 0 Prozent senken. Mit dieser präventiven Maßnahme werde die Fähigkeit des deutschen Bankensektors gestärkt, Kredite vergeben zu können. Der Puffer soll bis mindestens zum 31. Dezember 2020 auf dem Niveau von 0 Prozent verbleiben.

Bedingt durch die Ausbreitung des Corona-Virus aktivieren viele Banken ihre Notfallpläne und nehmen vorübergehende Schließungen von Filialen vor. So hat beispielweise die Hypovereinsbank 101 ihrer deutschlandweiten 337 Filialen geschlossen und ihren Mitarbeitern zu einer Selbstquarantäne von 14 Tagen geraten. Um Kunden auch weiterhin persönlich beraten zu können, sollen die Filialen im wöchentlichen Rhythmus alternierend geöffnet werden. Generell werde aktuell bei den Instituten versucht, die Kundenberatung auf E-Mail-Kontakt und Telefongespräche zu verlagern.

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