Börsennachrichten Ausgabe 13/2018

Deutsche Börse: Überprüfung Indizes

Die Deutsche Börse hat turnusgemäß Veränderungen in ihren Aktienindizes mit Wirkung zum 18. Juni 2018 bekannt gegeben. Während sich im Dax-Index keine Veränderungen ergeben, werden die Aktien der Scout 24 AG, Delivery Hero AG und Puma SE in den M-Dax-Index aufgenommen. Sie ersetzen dort die Aktien der Stada Arzneimittel AG, der Krones AG und der Alstria Office REIT-AG. Stada wechselt zum 13. Juli 2018 vom Segment Prime Standard in den General Standard und erfüllt somit die Kriterien für einen Verbleib in den Indizes nicht mehr. Die Aufnahme von Delivery Hero AG und Puma SE erfolgt nach der Fast-Entry-Regel; beide Unternehmen qualifizieren sich aufgrund ihrer hohen Marktkapitalisierung und des Orderbuchumsatzes für den M-Dax-Index. Der M-Dax bildet die 50 größten und börsenumsatzstärksten Unternehmen nach dem Dax ab.

Im S-Dax-Index kommt es zu folgenden Wechseln: Krones AG und Alstria Office REIT-AG werden nach ihrer Herausnahme aus M-Dax entsprechend im S-Dax-Index aufgenommen. Neu hinzugekommen sind zudem die Aktien der DWS Group GmbH & Co. KGaA, der Hello Fresh SE und der Aumann AG. Die Aktien der Diebold Nixdorf AG und der bet-at-home.com AG verlassen den S-Dax, ebenso die Aktien der Scout 24 AG, Delivery Hero AG und Puma SE, die in den M-Dax aufsteigen. Der S-Dax umfasst die 50 größten und meist gehandelten Unternehmen unterhalb des M-Dax.

In den Tec-Dax werden die Aktien der Siemens Healthineers AG aufgenommen und ersetzen Aumann AG. Die Aktien der Aumann AG wechseln die Branchenklassifizierung und werden künftig nicht mehr dem Technologie-Segment zugeordnet. Der Tec-Dax umfasst 30 Werte, die einen Fokus auf Technologie haben.

Der nächste Termin für die planmäßige Überprüfung der Aktienindizes der Deutschen Börse ist der 5. September 2018. Ende Mai wurden für September Änderungen für die Aufnahme von Unternehmen in die Indizes M-Dax, S-Dax und Tec-Dax bekannt gegeben. Künftig wird die Trennung nach den Segmenten Tech und Classic aufgehoben. Somit können auch Unternehmen des Technologie-Segments in den M-Dax oder S-Dax aufgenommen werden. Zum anderen können Dax-Unternehmen, die den Technologie-Sektoren zugeordnet sind, auch in den Tec-Dax-Index aufgenommen werden. Weiterhin werden die Indizes M-Dax und S-Dax vergrößert: Die Zahl der Werte im M-Dax steigt von 50 auf 60 und im S-Dax von 50 auf 70. Die Indexanpassungen werden erstmals im September 2018 nach dem neuen Regelwerk durchgeführt (siehe ZfgK 12/2018).

Six: Partnerschaft mit Clearstream

Der Schweizer Finanzdienstleister Six ist mit Clearstream Banking eine strategische Partnerschaft zur Konsolidierung des Fondsgeschäfts eingegangen. Mit Clearstreams Abwicklungsinfrastruktur Vestima sollen künftig alle Fondsarten über eine einzige Plattform verarbeitet werde. Zentralisierte Lösungen wie Clearstreams Vestima-Plattform sollen Marktteilnehmer bei der Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen und neuer Vorschriften zur Risikominimierung unterstützen. Von dem Vestima-Modell für besicherte Transaktionen versprechen sich die Unternehmen durch die Abwicklung auf Basis von Zahlung gegen Lieferung (Delivery-versus-Payment, DvP) effizientere operative Prozesse und reduzierte Risiken.

Startdatum CFD-Verbot

Die europäische Finanzmarktaufsicht European Securities and Markets Authority (ESMA) hat den 1. August als Startdatum für das EU-weite Verbot bestimmter Differenzkontrakte (Contracts for Difference, CFD) und binärer Optionen bekannt gegeben. Die Beschränkung der Vermarktung gilt für den Vertrieb und den Verkauf von bestimmten Differenzgeschäften an Kleinanleger. Für binäre Optionen gelten die neuen Regeln bereits ab 2. Juli. Das Verbot gilt ab dem Inkrafttreten nur für drei Monate, kann aber um weitere drei Monate verlängert werden. Um einen einheitlichen Aufsichtsansatz in allen Mitgliedsstaaten sicherzustellen, hat die ESMA ein Level-III-Dokument mit Fragen und Antworten zur Produktintervention der hochspekulativen Derivate veröffentlicht.

Deutsche Börse: höhere Gebühren

Der Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) hat eine Änderung der Gebührenordnung beschlossen. Auf die Aktienemittenten kommen demnach deutlich höhere Listing-Gebühren zu. Die jährlichen Notierungsgebühren für Aktien im geregelten Markt steigen im Segment Prime Standard von 12 700 auf 15 470 Euro und im General Standard von 11 700 auf 14 480 Euro. Die Grundgebühr für die Zulassung von Aktien im Rahmen eines IPO vervierfacht sich von 3 000 auf 12 000 Euro. Für Kapitalerhöhungen steigt die Grundgebühr von 3 000 auf 4 000 Euro. Hinzu kommen neue variable Gebühren für jede angefangene Million Marktkapitalisierung, die sich für IPOs auf 80 Euro und für Kapitalerhöhungen auf 40 Euro belaufen. Dabei gibt es eine Deckelung der variablen Gebühren von 77 000 Euro bei IPOs und 25 000 Euro bei Kapitalerhöhungen. Neben der Zulassungsgebühr gibt es eine börsenrechtlich vorgeschriebene Einführungsgebühr für die technische Umsetzung. Sie wird für Börsengänge von 2 500 auf 2 000 Euro und für Kapitalerhöhungen von 2 500 auf 1 500 Euro gesenkt. Die neue Gebührenordnung ist zum 1. Juli in Kraft getreten. Allerdings müssen die erhöhten Notierungsgebühren erst ab dem dritten Quartal gezahlt werden. Für die Zulassung und die Einführung von Aktien gilt die neue Gebührenordnung für Anträge, die nach dem 30. Juni gestellt werden.

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