Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr: Am 23. Januar 2019 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2019/2 zur Auswahl von Netzwerkdienstleistern für das Zugangsportal zur Finanzmarktinfrastruktur des Eurosystems (Eurosystem Single Market Infrastructure Gateway - ESMIG). Der Rechtsakt legt die für die Konzessionserteilung geltenden Auswahl- und Vergabebedingungen fest. Darüber hinaus wird der Banca d'Italia der Auftrag zur Durchführung des Verfahrens im Namen des Eurosystems erteilt. Der Beschluss ist auf der Website der EZB abrufbar.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 14. Dezember 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Organisation der Funktionsweise des Zentralregisters für Bankkonten und Finanztransaktionen in Belgien (CON/2018/ 57) auf Ersuchen des belgischen Finanzministeriums. Am 21. Dezember 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu makroprudenziellen Instrumenten in Spanien (CON/2018/58), um die ihn die Banco de España im Namen der Staatssekretärin für Wirtschaft und Unternehmensunterstützung ersucht hatte. Am 3. Januar 2019 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum Rechtsrahmen für gedeckte Schuldverschreibungen in Estland (CON/2019/1) auf Ersuchen des estnischen Finanzministeriums.

Am 21. Januar 2019 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Beaufsichtigung von Kreditauskunfteien und Überwachung von Zahlungsdienstleistungen durch die Central Bank of Malta in Malta (CON/2019/2) auf Ersuchen der Bank Centralita Malta/CentraL Bank of Malta.

Corporate Governance: Am 9. Januar 2019 stimmte der EZB-Rat dem Abschluss eines multilateralen Abkommens durch die EZB zu, dessen Gegenstand die praktischen Modalitäten des Informationsaustauschs zwischen der EZB und den für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen nationalen Behörden der EWR-Staaten sind. Das Abkommen wurde von der EZB am 10. Januar 2019 unterzeichnet und wird auf der Website der EZB veröffentlicht. Ein einheitlicher Verhaltenskodex für alle Entscheidungsträger und hochrangigen Funktionsträger der EZB wurde im Dezember 2018 vom EZB-Rat verabschiedet und trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Der neue Kodex trägt dem besonderen Status der EZB als Zentralbank, Bankenaufsichtsbehörde und EU-Institution Rechnung. Die EZB beabsichtigt mit dieser jüngsten Maßnahme eine weitere Stärkung und Weiterentwicklung ihrer Regeln für Good Governance und Integrität. Sie reagiert damit auf Anfragen des Europäischen Parlaments und Empfehlungen des Europäischen Bürgerbeauftragten. Die früheren Verhaltenskodizes für die Mitglieder des Rats, des Direktoriums und des Aufsichtsgremiums der EZB wurden außer Kraft gesetzt. Der Verhaltenskodex für die hochrangigen Funktionsträger der EZB wurde am 16. Januar 2019 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Bankenaufsicht: Am 1. Januar 2019 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums zur Bestellung von drei vorläufigen Verwaltern und einem dreiköpfigen Überwachungsausschuss, die die Leitung der Banca Carige übernehmen und ihren Verwaltungsrat ablösen sollen. Am 3. Januar 2019 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums zur Veröffentlichung eines konsolidierten Leitfadens zur Beurteilung von Zulassungsanträgen. Der Leitfaden ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Am 7. Januar 2019 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Empfehlung EZB/ 2019/1 zur Dividenden-Ausschüttungspolitik zu verabschieden. Die Empfehlung ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

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