Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Corporate Governance: Patrick Honohan, seit 2016 Mitglied des Ethikausschusses der EZB, übernahm zum 1. August 2019 das Amt des Vorsitzenden des Ethikausschusses. Er tritt damit die Nachfolge von Jean-Claude Trichet an, dessen Amtszeit am 31. Juli 2019 endete.

Am 1. August 2019 bestimmte der EZB-Rat die Banque centrale du Luxembourg dazu, die Koordinierungsstelle für das Beschaffungswesen im Eurosystem (Eurosystem Procurement Coordination Office EPCO) von 2020 bis 2024 bei sich aufzunehmen, nachdem ein diesbezüglicher Geschäftsvorschlag der Banque centrale du Luxembourg positiv beurteilt worden war. Im Interesse von Kosteneffizienz und Effektivität identifiziert, beurteilt und koordiniert das EPCO Fälle für die gemeinsame Beschaffung von Waren und Dienstleistungen, die für die Erfüllung der Aufgaben des Eurosystems erforderlich sind.

Am 9. August 2019 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2019/27 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/16 zur Einrichtung eines administrativen Überprüfungsausschusses und zur Festlegung der Vorschriften für seine Arbeitsweise. Er konsultierte ferner das Aufsichtsgremium zu Änderungsvorschlägen, die dazu dienen, bestimmte Aspekte der Vorschriften für die Arbeitsweise des administrativen Überprüfungsausschusses im Lichte der Erfahrungen seit seiner Gründung 2013 klarzustellen. Mit dem Änderungsbeschluss wird zudem eine Methodik für die Verteilung der Kosten eingeführt, die dem Antragsteller und der EZB im Rahmen der Überprüfung von Beschlüssen der EZB durch den administrativen Überprüfungsausschuss entstehen. Am 12. August 2019 beschloss der EZB-Rat unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Aufsichtsgremiums, die Amtszeiten von Jean-Paul Redouin, Concetta Brescia Morra, Javier Arístegui Yáñez und André Camilleri (als Mitglieder) sowie René Smits (als stellvertretendes Mitglied) im administrativen Überprüfungsausschuss um weitere fünf Jahre bis zum 7. September 2024 zu verlängern.

Am 23. August 2019 ernannte der EZB-Rat Massimo Rostagno, EZB-Generaldirektor für Geldpolitik, Cornelia Holthausen, stellvertretende EZB-Generaldirektorin für Marktoperationen, Emmanuelle Assouan, stellvertretende Generaldirektorin der Banque de France für Finanzstabilität und Marktoperationen, und Paolo Del Giovane, Leiter des Direktorats Marktoperationen der Banca d'Italia, als Mitglieder des internen Überwachungsausschusses der EZB für die Überwachung des Feststellungsprozesses für den Euro Short-Term Rate (Euro STR). Den Vorsitz im gemäß Artikel 9 der Leitlinie EZB/2019/19 zum Euro STR eingerichteten Überwachungsausschuss führt der Vizepräsident der EZB, Luis de Guindos. Alle Mitglieder sind verpflichtet, Erklärungen zu etwaigen Interessenkonflikten abzugeben. Diese werden auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 29. August 2019 ernannte der EZB-Rat Fernando Monar Lora, Leiter der in der Direktion Risikomanagement angesiedelten Abteilung Risikoanalyse, mit Wirkung ab 1. September 2019 zum Interimsvorsitzenden des Ausschusses für Risikosteuerung (Risk Management Committee - RMC).

Bankenaufsicht: Am 25. Juli 2019 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die endgültigen Ergebnisse eines Comprehensive Assessment von sechs bulgarischen Kreditinstituten (Unicredit Bulbank AD, DSK Bank EAD, United Bulgarian Bank AD, First Investment Bank AD, Central Cooperative Bank AD and Investbank AD) zu billigen. Die EZB-Bankenaufsicht hatte das Comprehensive Assessment zwischen November 2018 und Juni 2019 durchgeführt, da Bulgarien um eine enge Zusammenarbeit zwischen der EZB und der bulgarischen Nationalbank ersucht hatte. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Am 26. Juli 2019 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, mit dem Europäischen Rechnungshof ein Memorandum of Understanding zu Prüfungen im Hinblick auf die Aufsichtsaufgaben der EZB abzuschließen. Dieses Dokument wurde am 9. Oktober 2019 in Luxemburg offiziell unterzeichnet und am selben Tag im vollen Wortlaut auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Am 26. Juli 2019 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen Vorschläge des Aufsichtsgremiums, den Bedeutungsstatus bestimmter beaufsichtigter Kreditinstitute zu ändern. Die Liste der beaufsichtigten Unternehmen wird regelmäßig aktualisiert und auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.

Am 29. Juli 2019 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums hinsichtlich der kroatischen Kreditinstitute, die in das von der EZB-Bankenaufsicht ab September 2019 durchgeführte Comprehensive Assessment einbezogen werden sollen. Anlass für das Comprehensive Assessment ist das Ersuchen Kroatiens um eine enge Zusammenarbeit zwischen der EZB und der Hrvatska narodna banka. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Am 5. August 2019 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) die Absicht der EZB mitzuteilen, in Bezug auf die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute die EBA-Empfehlungen zur Gleichwertigkeit von Geheimhaltungsvorschriften in der zuletzt am 8. November 2018 geänderten Fassung (EBA/REC/2018/03) ab dem Datum der Mitteilung einzuhalten.

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