Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

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Liquiditätszuführende Geschäfte in US-Dollar. Am 19. April 2021 genehmigte der EZB-Rat die Einstellung von liquiditätszuführenden Geschäften in US-Dollar mit einer Laufzeit von 84 Tagen ab dem 1. Juli 2021. Das Angebot von Liquidität in US-Dollar mit einer Laufzeit von 84 Tagen einzustellen wurde gemeinsam von der Bank of England, der Bank of Japan, der EZB und der Schweizerischen Nationalbank in Abstimmung mit der Federal Reserve beschlossen.

Mobilisierung und Abwicklung von Sicherheiten. Am 6. April 2021 genehmigte der EZB-Rat neue Regelungen des Eurosystems für die Abwicklung von Sicherheiten in TARGET2-Securities (T2S), die mit der Einführung des Sicherheitenmanagementsystems für das Eurosystem (Eurosystem Collateral Management System - ECMS) im November 2023 wirksam werden. Nach den neuen T2S-Abwicklungsregelungen werden die nationalen Zentralbanken (NZBen) im Euroraum mobilisierte notenbankfähige marktfähige Sicherheiten von ihren geldpolitischen Geschäftspartnern nur über Depots bei Zentralverwahrern entgegennehmen, die an T2S beteiligt sind. Die Geschäftspartner können ihre Ausgangsdepots für Wertpapiere weiterhin bei jedem beliebigen Zentralverwahrer (unabhängig davon, ob dieser Zentralverwahrer an T2S beteiligt ist) unterhalten. Mit den T2S-Abwicklungsregelungen soll die Effizienz der Mobilisierung und Abwicklung von Sicherheiten bei Kreditgeschäften des Eurosystems weiter gestärkt und so die Finanzmarktintegration in der EU unterstützt werden. Gleichzeitig sollen die Sicherheit und die Wettbewerbsgleichheit gefördert werden. Den Geschäftspartnern werden sie die Möglichkeit bieten, die Vorteile der harmonisierten Abwicklungsverfahren in T2S und dessen Auto-Collateralisation-Funktionalität zu nutzen und die Verwaltung ihrer Wertpapiere und Geldkonten zu optimieren. Die Änderungen der entsprechenden Dokumentation des Eurosystems werden zeitnah ausgearbeitet, damit sie die oben genannten Änderungen wiedergeben.

Eurosystem Oversight Report 2020. Am 6. April 2021 nahm der EZB-Rat den Eurosystem Oversight Report zur Kenntnis und genehmigte seine Veröffentlichung auf der Website der EZB. Der Bericht gibt einen Überblick über die Überwachungstätigkeiten des Eurosystems zwischen 2017 und 2020 im Hinblick auf Finanzmarktinfrastrukturen (FMIs) und Zahlungsverkehr. Er enthält auch die wichtigsten markt- und aufsichtsrechtlichen Entwicklungen im Berichtszeitraum und geht kurz auf die Überwachungsfunktion des Eurosystems und den Ansatz ein, den es bei dieser Überwachung verfolgt. Der Bericht ist auf der Website der EZB abrufbar.

Massenzahlungsverkehr. Am 9. April 2021 nahm der EZB-Rat Kenntnis von den Entwicklungen bei den laufenden Arbeiten im Rahmen der Strategie des Eurosystems für den Massenzahlungsverkehr und genehmigte die Veröffentlichung eines entsprechenden Dokuments. In diesem Dokument sind Einblicke in die Beweggründe für die Annahme der Strategie und ein Überblick über die geplanten oder derzeit durchgeführten Maßnahmen, auch wenn sie noch nicht endgültig festgelegt sind, enthalten. Zusätzliche Informationen für die breite Öffentlichkeit werden in Kürze in einem entsprechenden Abschnitt auf der Website der EZB abrufbar sein.

Statistik. Am 26. März 2021 beschloss der EZB-Rat eine Neufassung der bestehenden Leitlinie EZB/2014/15 über die monetären und die Finanzstatistiken (MFS-Leitlinie) und deren Aufteilung in fünf neue Leitlinien. Mit der Neufassung und Aufteilung der MFS-Leitlinie, die sich auf die Übermittlung statistischer Daten von den NZBen an die EZB bezieht, soll die Qualität ihres Inhalts angesichts ihrer Länge, der wesentlichen Änderungen seit 2014 und der großen Bandbreite der unterschiedlichen betroffenen sektoralen Bereiche sichergestellt werden. Die fünf neuen Leitlinien bestehen aus der Leitlinie EZB/2021/11 über die Statistik zu den Bilanzpositionen und die Statistik zu den Zinssätzen der monetären Finanzinstitute, der Leitlinie EZB/2021/12 über die zu meldenden statistischen Daten zu Finanzinstituten mit Ausnahme monetärer Finanzinstitute, der Leitlinie EZB/2021/13 zu den Meldepflichten in Bezug auf die Zahlungsverkehrsstatistik, der Leitlinie EZB/ 2021/14 über die in Bezug auf konsolidierte Bankdaten zu meldenden statistischen Daten und der Leitlinie EZB/ 2021/15 über die zu meldenden statistischen Daten zu Wertpapieremissionen.

Die Neufassung und Aufteilung führten zu einigen wesentlichen Änderungen im Vergleich zur MFS-Leitlinie. Insbesondere in der Leitlinie EZB/2021/11 wird der Annahme der Verordnung (EU) 2021/379 über die Bilanzpositionen der Kreditinstitute und des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/2021/2) und dem Beschluss des EZB-Rats vom Juni 2020 über die Erweiterung des Kreises von Kreditinstituten, für die der EZB einzelne Bilanzpositionen übermittelt werden, Rechnung getragen. Außerdem werden durch die Leitlinie EZB/2021/13 Änderungen eingeführt, die die Änderungen der Verordnung (EU) 2020/2011 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1409/2013 zur Zahlungsverkehrsstatistik widerspiegeln. Die fünf Leitlinien finden ab dem 1. Februar 2022 Anwendung und die MFS-Leitlinie wird aus Gründen der Rechtssicherheit gleichzeitig durch die Leitlinie EZB/2021/ 16 ersetzt. Die neuen Rechtsakte werden in Kürze auf EUR-Lex abrufbar sein.

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