EZB: Risikovorsorge für neue notleidende Kredite

Bestände des Eurosystems an Wertpapieren für geldpolitische Zwecke Quelle: EZB

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat Ende August 2019 beschlossen, ihre aufsichtlichen Erwartungen an die Risikovorsorge für neue notleidende Risikopositionen (Non-Performing Exposure - NPE), die in der Ergänzung zum EZB-Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten (nachstehend die Ergänzung zum EZB-Leitfaden) beschrieben sind, zu überarbeiten. Der Beschluss wurde gefasst, um der Verabschiedung einer neuen Verordnung der Europäischen Union Rechnung zu tragen, in der die Behandlung von NPE nach Säule 1 dargelegt ist. Diese neue Verordnung, die am 26. April 2019 in Kraft trat, ergänzt bestehende aufsichtsrechtliche Vorschriften. Sie sieht einen Abzug von Eigenmitteln vor, wenn NPE nicht in ausreichendem Maße durch Rückstellungen oder sonstige Anpassungen gedeckt sind.

Hintergrund für die Überarbeitung ist die Zusage der Europäischen Zentralbank, die aufsichtlichen Erwartungen für neue NPE zu überprüfen, sobald die neuen Rechtsvorschriften zur NPE-Behandlung nach Säule 1 finalisiert worden sind. Um die Behandlung von NPE kohärenter zu gestalten, wurden die in der Ergänzung zum EZB-Leitfaden kommunizierten Erwartungen der Aufsicht in den folgenden Punkten geändert: Erstens wird der Anwendungsbereich der aufsichtlichen Erwartungen der EZB an neue NPE auf Risikopositionen beschränkt, die aus vor dem 26. April 2019 vergebenen Krediten entstehen. Diese sind nicht Gegenstand der Behandlung nach Säule 1. Notleidende Risikopositionen, die aus seit dem 26. April 2019 vergebenen Krediten entstehen, werden nach den Säule-1-Regelungen behandelt, wobei die Europäische Zentralbank den mit ihnen verbundenen Risiken große Aufmerksamkeit widmet.

Zweitens wurden die für die Risikovorsorge maßgeblichen Zeitspannen, die progressive Annäherung an eine vollständige Umsetzung und die Aufgliederung von besicherten Risikopositionen auf die NPE-Behandlung nach Säule 1 abgestimmt, die in der neuen EU-Verordnung dargelegt ist. Gleiches gilt für die Behandlung von NPE, für die eine öffentliche Exportversicherungsagentur Bürgschaften oder Versicherungen bereitstellt.

Alle anderen Aspekte, einschließlich spezifischer Umstände, aufgrund derer die aufsichtlichen Erwartungen an die Risikovorsorge für bestimmte Portfolios/Risikopositionen unter Umständen nicht angemessen sind, bleiben gegenüber der Ergänzung zum EZB-Leitfaden unverändert. Die Erwartungen der Aufsicht im Hinblick auf den NPE-Bestand (das heißt am 31. März 2018 als NPE eingestufte Darlehen) entsprechen auch weiterhin den Erwartungen, die den Banken im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses mitgeteilt und in der Pressemitteilung im Juli 2018 kommuniziert wurden.

Als die EZB-Bankenaufsicht im November des Jahres 2014 ihre Tätigkeit aufnahm, beliefen sich die NPL-Bestände (Non-Performing Loans) bedeutender Institute auf rund 1 Billion Euro. Diese Summe ist per Ende März 2019 auf 587 Milliarden Euro (NPL-Quote: 3,7 Prozent) zurückgegangen. Trotz der zuletzt erzielten Fortschritte müssen die NPL-Bestände nach Ansicht der EZB unbedingt weiter reduziert werden. Sie sollten zügig abgewickelt werden, solange die konjunkturellen Bedingungen noch günstig sind. Nähere Einzelheiten finden sich in dem veröffentlichten Informationsdokument, das auf der Website der EZB abrufbar ist.

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