Geldpolitische Beschlüsse zum 1. Mai 2024

Der EZB-Rat hat am 11. April 2024 beschlossen, den Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität unverändert bei 4,50 Prozent, 4,75 Prozent beziehungsweise 4,00 Prozent zu belassen. Die neu verfügbaren Daten hätten seine bisherige Einschätzung der mittelfristigen Inflationsaussichten weitgehend bestätigt. Die Inflation ist weiter zurückgegangen, …

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