Bar oder unbar - eine Entscheidung des Verbrauchers

Klaus Müller, Vorstand, Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), Berlin - Die aktuellen Diskussionen um Bargeldabschaffung, -begrenzung, Abschaffung der 500-Euro-Note und der 1- und 2-Cent-Münzen bewertet der Autor aus Verbrauchersicht als überaus relevant. Er sieht aber der Tendenz nach kein Handlungsgebot für eine Änderung der bestehenden Rahmenbedingungen. Seine Argumentation orientiert sich maßgeblich an der Einstufung von Bargeld als geprägte Freiheit. (Red.)

Seit Monaten laufen Debatten um die Zukunft des Bargeldes. Es gibt ja gar keine konkreten Pläne zur Abschaffung des Bargeldes. Aber aktuelle Maßnahmen, wie der Beschluss der EZB, die 500-Euro-Note aus dem Verkehr zu ziehen, und die Bekenntnisse der Bundesregierung für eine EU-weite Höchstgrenze von Bargeldzahlungen, lösen Sorgen und Ängste aus. Umso erfreulicher ist aus Verbrauchersicht das klare Bekenntnis der Deutschen Bundesbank zum Bargeld. Das ist wichtig und richtig, denn auch in Zukunft ist Bargeld für viele Verbraucherinnen und Verbraucher (im Folgenden Verbraucher - Red.) unverzichtbar.

Weit von einer Abschaffung entfernt

Kann auf Bargeld verzichtet werden? Aus der Perspektive der Verbraucher ist Deutschland weit von einer Abschaffung des Bargeldes entfernt. Nach der umfassenden Studie der Bundesbank zum Zahlungsverhalten in Deutschland 2014 überrascht dies nicht. Man kann das mit weiteren Zahlen belegen: Basierend auf der aktuellen Untersuchung des Einzelhandelinstitutes EHI wurde auch 2015 noch deutlich über die Hälfte des Umsatzes im stationären Einzelhandel durch Barzahlung eingenommen. Die stetige Zunahme der kartenbasierten Zahlungen am Gesamtumsatz darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Anzahl der Zahlungsvorgänge eine noch sehr viel klarere Aussage erlaubt: 80 Prozent aller Zahlungen im stationären Einzelhandel erfolgen auch nach wie vor bar.

Sind deutsche Verbraucher so auf Bargeld fixiert, weil Deutschland einfach nur in der Entwicklung im Zahlungsverkehr gegenüber anderen Ländern hinterherhinkt? In Schweden hätten Barzahlungen nach Angaben der schwedischen Reichsbank 2014 schon nur noch ein Viertel aller Zahlungsfälle ausgemacht und der Anteil am Gesamtumsatz würde lediglich noch bei zehn Prozent liegen. In Großbritannien ging der Payment Council davon aus, das seit März 2015 mehr Zahlungen unbar als bar abgewickelt werden. Ist Bargeld also nur noch etwas "für die Oma und den Bankräuber", wie eine Kampagne zur Abschaffung von Bargeld in Schweden provokant formuliert hat? Nein, sagen die Verbraucher: 92 Prozent der Befragten einer GfK-Umfrage im Auftrag des Bundesverbandes deutscher Banken erklärten im Februar 2016, gegen eine Abschaffung des Bargeldes zu sein. Nur 47 Prozent dieser Befragten gaben dabei allerdings an, lieber bar zu bezahlen. Das zeigt: Auch wenn die Bereitschaft zum bargeldlosen Zahlen steigt, geht mit diesem Trend keineswegs die Bereitschaft einher, auf Bargeld ganz verzichten zu wollen. Dass die Stimmen gegen Bargeld lauter werden dürften, wenn der Umsatz mit Bargeld weiter zurückgeht, damit ist zu rechnen. Umso wichtiger ist es, sich dieser Stimmung mit Argumenten entgegenzustellen.

Argument 1 - Bargeld ist das gesetzliche Zahlungsmittel: Es ist das eine Monopol, das zum Funktionieren einer modernen Marktwirtschaft unerlässlich erscheint. Aus den Artikeln 10 und 11 der Euro-Einführungsverordnung kann ein Annahmezwang von Münzgeld bis zu 50 Münzen pro Einzelzahlung und im Umkehrschluss sogar in unbegrenzter Höhe von Euronoten abgeleitet werden. Zwar wird der währungsrechtliche Annahmezwang häufig vertraglich eingeschränkt, etwa wenn es um große Banknoten geht, ihn in seinem Grundsatz auszuschließen, wäre aber kaum rechtlich haltbar. Würde man kein Bargeld mehr haben, müsste man überlegen, welches alternative Instrument zum Zahlen man in den Stand eines gesetzlichen Zahlungsmittels erhebt. Man würde dieses bisher im Markt angebotene Zahlungsmittel dann aber de facto anderen Konkurrenzprodukten vorziehen. Jeder müsste dazu Zugang haben, jeder müsste es akzeptieren.

Investitionssicherheit gesucht

Wie sich das auf einen Markt auswirkt, der ohnehin durch seine Oligopolbildung um einige wenige Marken und Verfahren auffällt, wäre dann die Frage. Auch im Onlinehandel sind es die herkömmlichen Zahlungen, die auf den großen etablierten Zahlungskarten basieren, auf Überweisung und Lastschrift. Daneben konnten sich bis dato nur Paypal und Sofort wirklich am Markt etablieren. Denn relevant sind Zahlungsmittel für Verbraucher nur dann, wenn sie sehr breit von vielen Anbietern akzeptiert werden. Und nach den Umfragen des EHI ist die Investitionssicherheit für Anbieter einer der vier wesentlichen Faktoren, welches Instrument sie anbieten. Wenn einigen Zahlungsdienstleistern die Konkurrenz durch das Bargeld heute lästig erscheint und sie es gerne im Markt zurückgedrängt sehen würden, so müssen sie doch eigentlich die Konkurrenz durch ein unbares gesetzliches Zahlungsmittel wirklich fürchten.

Argument 2 - Bargeld ist ein wichtiger Faktor der Inklusion: Bargeld schließt niemanden aus. Mit dem Basiskonto wird nun zwar ein wichtiger Meilenstein gelegt. Niemandem, der in der EU lebt, darf der Zugang zu den Basisleistungen des unbaren Zahlungsverkehrs in Ermangelung eines Kontos verweigert werden. Das löst aber nicht automatisch jedes Problem. Zunächst bleibt abzuwarten, ob ein Basiskonto mit Blick auf die zunehmende Steigerung der Kontoentgelte tatsächlich erschwinglich für Betroffene ist. Es geht aber auch darum, an jeden etwas zahlen zu können. Berichte von Kartenterminals statt Klingelbeuteln in skandinavischen Kirchen, mögen uns schmunzeln lassen. Wie man einem Hilfebedürftigen etwas ganz praktisch ohne Bargeld zukommen lassen könnte, lässt diese Lösung offen. Selbst wenn man auch dafür in der EU eine Lösung finden würde, was passiert mit Touristen, die aus Ländern kommen, in denen keines der hierzulande bekannten unbaren Zahlverfahren verbreitet ist?

Argument 3 - Bargeld ist geprägte Freiheit: Hinter diesem viel zitierten Ausspruch Dostojewskis verbergen sich gleich eine ganze Reihe von Freiheiten:

Erstens - Bargeld sichert die Privatsphäre: Nur Bargeld erlaubt de facto das Zahlen ohne Datenspuren. Welche Bücher und Zeitschriften gekauft werden oder wie oft eine Apotheke besucht wird, das muss auch in Zukunft Privatsache bleiben. Der Verlust von Bargeld würde das ausschließen und ein lückenloses Erfassen erlauben. Man könnte nun argumentieren, es gäbe ja keinen automatischen Zugang zu diesen Daten. Es wäre allerdings aus den bestehenden Erfahrungen nicht überraschend, wenn versucht wird, die Einwilligung in die Nutzung dieser Daten auch über entsprechende Vergünstigungen zu erkaufen, zum Beispiel über Rabatte bei Versicherungstarifen. Bargeld stellt sicher, dass sich Verbraucher nicht in jedem Moment ihres wirtschaftlichen Handelns individuell beobachtet fühlen müssen und sichert damit ihre Handlungsfreiheit im Markt.

Unabhängigkeit von Zusatzkosten

Bargeld schafft zweitens auch Freiheit vor Abhängigkeiten von dritten Anbietern. Nur Bargeld erlaubt den unmittelbaren Zahlungsvorgang zwischen Verbrauchern und Anbietern, bei dem kein Zahlungsdienstleister eingeschaltet werden muss. Das wiederum bedeutet Unabhängigkeit von Zusatzkosten. Zusatzkosten gibt es dabei nicht nur aufseiten der Händler und Dienstleister. So ist es aktuell noch eine verbreitete Praxis von einigen Anbietern wie Reisebüros und Fluggesellschaften für das Zahlen mit bestimmten Zahlformen im Internet Zusatzentgelte zu erheben. Die vzbv wartet daher schon sehnsüchtig auf das Inkrafttreten der Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie II, mit der Zusatzentgelte für die wichtigsten kartenbasierten und für die Sepa-basierten Zahlungsformen verboten werden.

Auch die Kreditwirtschaft ist der Ansicht, mit den Kontoleistungen mehr als bisher verdienen zu müssen. Neuerdings wollen einige Kreditinstitute extra Buchungsentgelte auch bei Girokonten für Verbraucher erheben. Die Frage der rechtlichen Zulässigkeit und die Erfolgsaussichten in einem hart umkämpften Preiswettbewerb sollen hier einmal ausgeblendet werden. Es kann schnell teuer werden, wenn dadurch für jede Debitkartenzahlung oder Lastschrift, die unmittelbar vom Konto gebucht wird, ein Entgelt von zum Beispiel 35 Cent erhoben wird. Und das ist nicht ausgedacht, dieses hohe Entgelt will mindestens ein Kontoinstitut tatsächlich demnächst Verbrauchern berechnen. Nicht zu vergessen sind schließlich Zusatzkosten, die Dienste dafür erheben, dass Geld von privat an privat weitergegeben werden soll.

Es geht auch um die Unabhängigkeit von der technischen Einsatzfähigkeit von Zahlungsmitteln. Und man muss dabei nicht nur an Katastrophenszenarien denken, wie die Oderflut. Wie werden Sandsäcke und Dämmmaterial bezahlt, wenn nur noch Wasser und kein Strom mehr fließen? Unbares Zahlen stößt schnell an Grenzen, wenn der Strom oder die Datenverbindung einmal ausfällt, das Kartenterminal eine technische Störung aufweist oder der Zahlvorgang mit der Karte unterbunden wird, weil diese aus unerfindlichen Gründen "nicht lesbar" ist. So etwas dürfte fast jedem Verbraucher schon mal passiert sein. Was wäre, wenn dann gar nicht mehr ersatzweise auf Bargeld zurückgegriffen werden könnte?

Unabhängigkeit von Anbietern beim Zahlen bedeutet schließlich drittens auch Unabhängigkeit von deren vertraglichen Vorgaben über das, was mit ihren Instrumenten bezahlt werden darf und was nicht. Dabei kann es um Moralvorstellungen gehen, etwa ob man mit einem Instrument auch Glücksspiel oder eine Abtreibung bezahlen darf oder ob man Spenden an eine Vereinigung wie Wikileaks zahlen darf. Auch ausländische Embargovorschriften können auf einmal Einfluss auf die Handlungsfreiheit deutscher Verbraucher nehmen.

Das folgende Beispiel klingt zunächst grotesk: Wie die FAZ berichtete, wurde einem deutschen Verbraucher das Paypal-Konto gesperrt, weil er für ein Computerspiel ein - wohlgemerkt - virtuelles "Schwert aus Damaszener Stahl" erwerben wollte. Die Filterverfahren des amerikanischen Zahlungsanbieters Paypal reagierten auf den Begriff "Damascus Steel" und blockierten automatisch nicht nur die Zahlung, sondern gleich das ganze Konto. Ist so etwas problematisch? Ja! Dieser Vorfall belegt: Unbaren Zahlverfahren ist es eben nicht grundsätzlich egal, für was Geld ausgegeben wird. Das wird beobachtet und ausgewertet.

Das viel zitierte Sicherheitsargument

Daneben wird gerne noch das Sicherheitsargument gegen Bargeld angeführt. Kolportiert werden Geschichten wie jene über einen missglückten Banküberfall in Schweden. Die Täter hatten sich ein Institut ausgesucht, das dort tatsächlich gar kein Bargeld mehr anbot und mussten zum Gespött der Medien unverrichteter Dinge aufgeben. Im Zeitalter von Phishing und Trojanerangriffen auf das Onlinebanking oder den Angriff auf Kartenterminals ist aber längst klar, dass Banküberfälle auch virtuell ein Problem sind. Auch das Risiko eines gewalttätigen Raubüberfalles entfällt nicht mit dem Bargeld, wenn durch räuberische Erpressung Passanten bedroht werden, Karte und PIN herauszugeben.

Argument 4 - Bargeld erleichtert die Ausgabenkontrolle: Es ist auch aus einem anderen Grund nicht unvernünftig, wenn Verbraucher Bargeld weiter bevorzugen. Bargeld auszugeben, bedeutet beim Zahlen bewusst den Betrag im Portemonnaie zusammenzusuchen und das Wechselgeld zu kontrollieren. Wer bar bezahlt hat, weiß so auch beim Verlassen des Geschäftes in der Regel noch genau, was man gerade bezahlt hat. Unbar zu bezahlen lenkt die Aufmerksamkeit auf die PIN-Eingabe oder die Unterschrift. Wie viel man gerade genau ausgegeben hat, hat man zwar auch gesehen, es erscheint jedoch egal, wenn die Zahlung nur grundsätzlich im Verfügungsrahmen bleibt. Den genauen Betrag nimmt man nicht wirklich wahr. Da man über unbare Zahlungsmittel ständig diesen Verfügungsrahmen in jedes Geschäft trägt, ist es auch nicht notwendig, im Vorhinein zu planen, wie viel Geld man mitnimmt und über den abgehobenen Betrag zu haushalten, um nicht plötzlich ungeplant ohne Bargeld dazustehen.

Bargeld hat eine so große Bedeutung, dass es als langfristig unverzichtbar erscheint. Selbst die mit Sicherheit zu erwartende Zunahme unbarer Zahlungsvorgänge darf nicht mit der Bereitschaft von Verbrauchern gleichgesetzt werden, auf Bargeld ganz zu verzichten. Die Fähigkeit alternativ auch bar bezahlen zu können, um die Privatsphäre zu schützen oder technischen Problemen auszuweichen oder unabhängig von weiteren Kosten und Voraussetzungen jemandem einen Betrag zukommen zu lassen, bleibt wichtig. Nicht einmal in Schweden, dem viel zitierten Land, in dem einige Banken und Geschäfte kein Bargeld mehr benutzen, steht eine unmittelbare Abschaffung von Bargeld bevor. Denn auch hier wird man sich der Nachteile bewusst, die das Fehlen von Bargeld mit sich bringt. Etwa wenn man plötzlich kein Nahverkehrsticket mehr erwerben kann, weil im Bus weder Bar- noch Kartenzahlung möglich ist. Die Ausgabe von neuen Banknoten in Schweden in diesem und im letzten Jahr darf man als Beleg dafür sehen.

Begrenzung der Bargeldzahlung?

Nun zur realen Debatte über die Begrenzung der Bargeldzahlung: Im Raum steht der Vorschlag des deutschen Finanzministers in der EU Barzahlungen auf 5 000 Euro zu begrenzen. Die vzbv hält das für keine gute Idee. Zunächst ist festzuhalten, dass es nicht einmal einen einheitlichen Trend gibt, wie mit Bargeldobergrenzen umzugehen ist. Während die Franzosen unter dem Eindruck der furchtbaren Terroranschläge ihre Bargeldgrenze erst im Herbst 2015 auf 1 000 Euro weiter gesenkt haben, haben die Italiener zum Jahreswechsel ihre Grenze umgekehrt auf 3 000 Euro erhöht. Als Verbraucherverband interessiert, ob eine solche Grenze konkrete Auswirkungen für redliche Verbraucher haben kann. Ja, die sind leider festzustellen.

Wer es verbietet, mehr als 5 000 Euro bar zu bezahlen oder umgekehrt auch bar entgegenzunehmen, schafft ein Problem für Verbraucher. Wenn diese etwas Wertvolles wie ihr Auto oder ein geerbtes Möbelstück veräußern möchten, dann sind sie bei einer Bargeldbegrenzung de facto auf den stationären Handel beschränkt. Allenfalls gegenüber einem Händler, den sie kennen und erreichen können, wäre es vorstellbar, einen so wertvollen Gegenstand im Vertrauen auf eine Überweisung oder einen Scheck zu überlassen. Der Verkauf an andere Verbraucher oder einen fliegenden Händler aber setzt voraus, dass der Grundsatz der Leistung Zug-um-Zug auch weiter gewährleistet sein muss. Nur Bares ist Wahres, gilt bei solchen Privatgeschäften für viele Verbraucher als Grundsatz. Nur bei der Übergabe von Bargeld kann der Verbraucher selbst kontrollieren und hinreichend sicher sein, den Gegenwert der Sache wirklich und zuverlässig in den Händen zu halten, wenn man das eigene Gut hergibt.

Ein Eingriff in die Zahlungsfreiheit will gut begründet sein. Wieweit die Beschränkung wirklich erfolgversprechend bei der Abwehr von Geldwäsche wirkt, das kann die vzbv nicht abschließend beurteilen. Es ist aber zu fragen, ob es Kriminelle wirklich stoppt, wenn man ihnen Barzahlungen ab einer bestimmten Grenze verbietet. Es ist zu befürchten, wer Geld aus kriminellen Handlungen waschen will, wird Wege finden. Wer als Verbraucher aber Sicherheit beim privaten Verkauf haben will, sollte nicht gezwungen sein, gegen Regeln zu verstoßen. Mindestens wäre es erforderlich, die private Entgegenahme von Zahlungen weiter zu erlauben. Insofern fehlt in der Debatte bisher der Aspekt, dass auch in einigen Mitgliedsländern Ausnahmen für die Bargeldobergrenze gelten, namentlich auch in Frankreich und Spanien bei privaten Zahlungen.

Das führt zur dritten Debatte, der Abschaffung des 500-Euro-Scheins: Mit der Entscheidung der EZB, den 500-Euro-Schein auslaufen zu lassen, können Verbraucherinnen und Verbraucher leben. Da dieser Schein im Alltag ohnehin im Regelfall keinen Einsatz findet, handelt es sich eher um eine Banknote, die zum Verwahren von Geldbeträgen relevant ist. Wie dank der Zahlen der Bundesbank bekannt ist, werden sogar gut zwei Drittel aller in Deutschland befindlichen Euro verwahrt, nur ein Drittel befindet sich im Geldumlauf. Es geht also um viel Geld, auch das der Verbraucherinnen und Verbraucher. Ganz wichtig ist dabei, dass die ausgegebenen Noten nicht ihre Gültigkeit nach einer Frist verlieren. Anderenfalls wären Verbraucherinnen und Verbraucher, die Banken misstrauen, genötigt gewesen, mehr oder weniger kurzfristig ihre 500-Euro-Noten umzutauschen. Vermögen, das beispielsweise von älteren Verbrauchern vergessen wurde, wäre de facto enteignet worden. Dass die EZB die Gültigkeit nicht beschränkt hat, ist für Verbraucher eine richtige und wichtige Entscheidung gewesen.

Am anderen Ende der Skala stehen die 1- und 2-Cent-Münzen. Es ist nicht einfach für Verbraucher eine repräsentative Aussage zu treffen. Die Meinungen reichen vom Grundsatz "Wer den Pfennig nicht ehrt ..." bis zum Ärgernis über drückende kleine Münzen im Portemonnaie, die sich in so manchem Verbraucherhaushalt in Gläsern sammeln und auf diese Weise auch dem Geldverkehr entzogen sind. Denn oft wechseln diese Münzen in Richtung Verbraucher die Ladentheke als Wechselgeld. Der Wert der kleinsten Münzeinheit ist realistisch betrachtet letztlich auch willkürlich festgelegt.

Kein Handlungsgebot

Aus Verbrauchersicht gibt es kein Handlungsgebot, etwas an den Münzen zu ändern. Wenn man es aber doch täte, wäre es wichtig, die Erkenntnisse aus der Münzgeldstudie über die Folgenabschätzung einer Rundungsregel, die das EHI im Auftrag der Bundesbank angestellt hat, ernst zu nehmen. Denn die Wirkung eines Preissprunges von einem Cent ist relativ. Würden die Benzinpreise nur noch in 5-Cent-Sprüngen festgelegt, wären die Auswirkungen auf die Kosten drastisch. Deshalb ist es entscheidend, dass nur Endpreise gerundet werden und dass bei unbarer Zahlung jedes Runden unterbleibt. So behält der Verbraucher am Ende die Gewissheit, dass ein Abschaffen der Münzen nicht zu Preiserhöhungen missbraucht werden kann. Es gibt für Verbraucher gute, Gründe am Bargeld festzuhalten.

Dieser Beitrag basiert auf einer Rede des Autors beim Bargeldsymposium 2016 der Deutschen Bundesbank am 13. Juni 2016 in Frankfurt am Main. Zwischenüberschriften sind teilweise von der Redaktion eingefügt.

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