ICO: Rechtliche Einordnung von Token - Teil 1

Dr. Michael Jünemann
Quelle: Bird & Bird LLP

Die Ausgabe von Coins oder Token zur Unternehmens- und Projektfinanzierung im Wege des Crowdfunding wird derzeit vermehrt eingesetzt. Bekannte Beispiele mit Deutschlandbezug sind dabei die ICOs der savedroid AG (SVD Token) oder NAGA Group AG (NAGA Coin). Je nach Ausgestaltung kann ein Token als Wertpapier, Vermögensanlage, Anteil an Investmentvermögen oder Rechnungseinheit qualifiziert werden oder keiner Regulierung unterfallen. Dieser mehrteilige Beitrag untersucht die …

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