Kreditgenossenschaften: Willensbildung des Aufsichtsrats in der Krise

Michael Ziechnaus, Foto: robertkallenbach.de

In dem großen Maßnahmenpaket zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen befindet sich in Artikel 2 auch ein Abschnitt zur Willensbildung der Organe eines Unternehmens oder einer Genossenschaft. Damit sollen unter anderem Kreditgenossenschaften durch temporäre Ausnahmevorschriften in die Lage versetzt werden, handlungsfähig zu bleiben. Das sei wichtig, zumal in Krisen wie der aktuellen den Aufsichtsräten auch noch eine gesteigerte Überwachungspflicht zukomme. …

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