Risikotragfähigkeit: Auswirkungen auf die Risikosteuerung

Tino Behrends Foto: Genoverband

Auch unter dem neuen Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte brauchen die Ortsbanken der Verbünde aus Sicht der Autoren von der nationalen Aufsichtsbehörde den nötigen Raum, ihrer regionalen Ausrichtung nachzukommen und ihr Risikomanagement wie auch den Geschäftsumgang an den Risiken der Region auszurichten. Am Beispiel der Kreditgenossenschaften zeigen sie auf, dass sich die Grundgedanken des neuen Papiers nachhaltig auf deren bisher praktizierte Steuerungsphilosophie auswirken. (Red.)

Das von der BaFin im September 2017 veröffentlichte Diskussionspapier zum neuen Leitfaden1) wird sich grundlegend auf den ICAAP und damit auf die Risikosteuerung einer Kreditgenossenschaft auswirken. Die grundlegenden Anforderungen an den ICAAP deutscher Kreditinstitute ergeben sich unter Berücksichtigung der europarechtlichen Grundlagen2) in der CRD aus § 25a KWG, welche durch die MaRisk konkretisiert werden. Die MaRisk folgten in ihrer ursprünglichen Fassung einer flexiblen und risikoorientierten Grundausrichtung3). Diese Flexibilität spiegelte sich auch in dem Vorgängerleitfaden des nunmehr veröffentlichten Diskussionspapiers wider.4)

Die Betrachtung der evolutionären Entwicklung der Anforderungen seit 2008 zeichnet heute, gekennzeichnet durch die Fokussierung auf den Gläubigerschutz und die Stabilität des Finanzmarktes, teilweise ein anderes Bild. Folgende Strömungen sind zu beobachten:

1. Risikomanagement: Im Zuge des Aufbaus eines europaweiten SSM wurden vonseiten der EBA verschiedene Guidelines im Zusammenhang mit den Anforderungen an das Risikomanagement veröffentlicht5) , welche durch verschiedene Novellierungen der MaRisk in die deutsche Aufsichtspraxis überführt wurden. Ergänzt um die gemachten Erfahrungen haben die Kreditgenossenschaften ihre Steuerungsverfahren weiterentwickelt und zusätzliche Risiken in die Beurteilung mit einbezogen.

2. Eigenkapitalanforderungen: Darüber hinaus wurde mit Einführung der CRR die erforderliche Eigenkapitalbasis für Kreditinstitute europaweit rekalibriert und durch die Einführung der unterschiedlichen Kapitalpuffer zudem flexibilisiert und insgesamt erhöht.

3. SREP: Ergänzend wurde mit der deutschen Umsetzung des SREP und der Eigenmittelzielkennziffer seit 2016 eine zusätzliche Dimension der Kapitalanforderungen implementiert, deren Höhe sich aus aufsichtlichen Meldungen beziehungsweise den Umfrageergebnissen zum Niedrigzinsumfeld ermittelt. Das Ergebnis eines standardisierten Vorgehens bei einem auf individuelle Betrachtung ausgelegten Überwachungsprozess kann zu deutlichen Verzerrungen führen. Die Addition der verschiedenen Kapitalanforderungen kann zum Beispiel für eine im Risikoprofil unauffällige Kreditgenossenschaft nahezu eine Verdreifachung des Kapitalbedarfes6) bedeuten und deutlich die 20-Prozent-Marke überschreiten.7) Auch wenn die Folgen einer Nichteinhaltung der verschiedenen Kapitalquoten unterschiedlich sind, wird die Summe der Kapitalquoten für den Vorstand immer die maßgebliche Steuerungs- und Planungsgröße darstellen.

Regulatorische Planungssicherheit

Umso wichtiger ist in diesem Zusammenhang regulatorische Planungssicherheit. Die Umsetzung des SREP-Prozesses für Less Significant Institutes der EZB einschließlich der jährlichen Anpassung der SREP-Zuschläge und die geplante europäische Umsetzung der jüngsten Novellierung der Baseler Eigenkapitalvorschriften stellen derzeit die größten Unbekannten dar. Daher ist die Positionierung der deutschen Politik zu begrüßen.8) Im Kern geht es darum, Risiken adäquat zu adressieren und für systemrelevante Institute einen einheitlichen Regulierungsrahmen nicht nur in der Theorie der Regelung, sondern auch in der Praxis der Umsetzung zu schaffen.9) Regional agierende kleinere Institute, wie der weit überwiegende Teil der Kreditgenossenschaften und die Sparkassen, benötigen unverändert den Raum, ihrer regionalen Verantwortung zur Versorgung ihres Geschäftsgebietes mit Bankdienstleistungen nachzukommen.

Dazu gehört, dass diese kleinen Institute ihr Risikomanagement auch an dem Geschäftsumfang und den Risiken in der Region ausrichten können. Die individuelle Ausgestaltung des Risikomanagements und der dafür erforderliche Freiraum der zuständigen nationalen Bankenaufsicht bei der Würdigung steht dabei nicht im Widerspruch zu dem europäischen Ziel einer einheitlichen Bankenaufsicht, sondern ist essenzieller Bestandteil des SREP.10) Dessen Aufgabe ist die Untersuchung des ICAAP im Hinblick auf Solidität, Wirksamkeit und Vollständigkeit. Die Risikotreiber werden bei regional agierenden Instituten nur zum Teil durch komplexe makroönomische Modelle abgebildet.

Allein die Betrachtung der klassischen Bilanzrelationen, welche durch Kreditvergaben in der Region von durchschnittlich über 60 Prozent der Aktivseite und Einlagen aus der Region von deutlich über 80 Prozent der Passivseite gekennzeichnet sind, gibt einen Hinweis darauf, dass ein wesentlicher Teil der Ertrags- und Risikosteuerung auch durch die mikroökonomischen Vorgänge in der Region bestimmt werden. Je nach Größe, Geschäftsumfang und Risikogehalt der Kreditgenossenschaft werden diese Vorgänge zum Teil mit heuristischen Ansätzen im Risikomanagement zu berücksichtigen sein, sofern die Ansätze der Philosophie des Risikomanagements entsprechen.

Nachhaltige Existenzsicherung

Die Philosophie der Unternehmensführung und damit auch des Risikomanagements einer Kreditgenossenschaft ist traditionell auf die Verankerung in der Region und eine nachhaltige Existenzsicherung ausgerichtet. Das Ziel der nachhaltigen Existenzsicherung leitet sich unmittelbar aus dem in § 1 GenG formulierten Unternehmenszweck der Mitgliederförderung ab.11) Die Ausrichtung auf dieses Ziel sollte durch die Regulierung oder Methodenvorgaben auch nicht beeinflusst werden. Nicht umsonst können viele Institute auf eine über 100 Jahre lange Geschichte zurückblicken. Das in der Vergangenheit und heute betriebene Risikomanagement folgt im Hinblick auf das Ziel der Existenzsicherung konsequenterweise dem Going-concern-Gedanken. Im Gegensatz zu dem Diskussionspapier handelt es sich um einen konservativen Ansatz, welcher die normative und die ökonomische Perspektive unter Berücksichtigung der Rechnungslegung integriert betrachtet. Dazu wird ausgehend von der gesamten Risikodeckungsmasse sämtliches Kapital, welches zur Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen erforderlich ist, in Abzug gebracht. Die verbleibende Risikodeckungsmasse bestimmt unter Berücksichtigung der Risikotoleranz und -präferenz des Vorstandes das Gesamtbanklimit für Risiken.

Die Auslastung des Risikolimits und der Teillimite für einzelne Risikoarten ermittelt sich durch den Einsatz verschiedener Risikomodelle. Dabei wird auch berücksichtigt, inwieweit sich die Risiken im Ergebnis und damit in der Veränderung der künftigen Risikodeckungsmasse niederschlagen. Ausschlaggebend sind die handelsrechtlichen Bilanzierungsnormen. Im Gegensatz zu den Grundprinzipien der internationalen Rechnungslegung überwiegen damit die Gläubigerschutzanforderungen, welche sich im Vorsichtsprinzip äußern. Das Gesamtvorgehen führt aufgrund des Risikoprofils einer Kreditgenossenschaft in Teilen zu einer enormen Doppelbelegung von Risiken.

Exemplarisch sei dies am Risikotragfähigkeitskonzept einer Kreditgenossenschaft dargestellt. Sie verfüge über eine Risikodeckungsmasse (RDM) von insgesamt 61 Millionen Euro. Um im Falle eines Risikoeintritts weiter lebensfähig zu sein, mindert der Vorstand bei der Festlegung seiner Risikotoleranz die RDM um die regulatorischen Kapitalanforderungen. Dies seien hier 26 Millionen Euro, welche sich aus der regulären Eigenmittelquote von 8 Prozent, einem SREP-Zuschlag von 2 Prozent für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch sowie 1,875 Prozent Kapitalerhaltungspuffer ergeben. Unter Berücksichtigung von (a) weiteren Sicherheitsanforderungen, etwa von Modellrisiken, und (b) Mindestgewinnanforderungen und Abzugsposten für wesentliche, jedoch nicht messbare Risiken, legt der Vorstand ein Gesamtbankrisikolimit von 21 Millionen Euro fest. Die Risikotoleranz/Risikoappetit beträgt somit rund 34 Prozent. Dieses Risikolimit wird nun auf die einzelnen Risikoarten alloziert. Die Risiken werden im Normalszenario mit einem Konfidenzniveau von 99 Prozent und einer Haltedauer von 1 Jahr gemessen.

Weniger Spielräume zur Risikoübernahme

Dieses Vorgehen findet seine Grenzen, wenn immer mehr zusätzliche Risiken durch aufsichtliche Kapitalanforderungen im Zuge des SREP bereits im regulatorischen Kapital berücksichtigt werden. Die Beibehaltung der Systematik hätte nunmehr zur Konsequenz, dass sich die Spielräume zur Risikoübernahme deutlich reduzieren. Trotz unveränderter Risikolage wäre ceteris paribus unter der Annahme einer konstanten Risikotoleranz eine Reduktion eingegangener Risiken mit entsprechen den negativen Auswirkungen auf die Ertragslage erforderlich. Bezieht man nunmehr noch die Eigenmittelzielkennziffer mit deren Ausprägungen in die Systematik ein, ist es wenig überraschend, wenn das Vorgehensmodell bei vielen Banken auch im Normalszenario seine Grenze erreicht. So fordert die Aufsicht im vorliegenden Beispielfall eine Eigenmittelzielkennziffer von 3,75 Prozent. Daraus resultieren steuerungsrelevante Kapitalanforderungen von insgesamt 13,75 Prozent. Bezogen auf das vorgenannte Beispiel würde sich das Gesamtbankrisikolimit um 4 Millionen Euro beziehungsweise 20 Prozent reduzieren.

Damit steht als Alternative der Paradigmenwechsel im Sinne des vorliegenden Diskussionsentwurfes zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte. Die Grundlogik des Diskussionspapiers ist geprägt von einer Aufspaltung der Perspektiven zur Risikosteuerung in eine mittelfristige normative Betrachtung der Kapitalplanung und ei - ne kurzfristige ökonomische Betrachtung der eingegangenen Risiken. Dabei sind verschiedene Stresstestbetrachtungen wesentlicher Bestandteil beider Perspektiven. Die Durchführung von Stresstests ist allerdings auch integraler Bestandteil der traditionellen Herangehensweise.

Die normative Betrachtung richtet sich im Grunde nach den aufsichtsrechtlichen Vorgaben sowohl in Bezug zur Ermittlung der Eigenmittel als auch in Bezug zur Ermittlung des Eigenmittelbedarfes. Beides bestimmt sich nach den Vorgaben der CRR beziehungsweise den ergänzenden Methodiken der Ermittlung des SREP beziehungsweise der Eigenmittelzielkennziffer. Aus Sicht einer Kreditgenossenschaft wird der überwiegende Teil der Kapitalanforderungen aus der CRR durch das Geschäftsmodell und die Kreditvergabe in der Region sowie die Eigenanlagen bestimmt. Diese wirken sich aufgrund ihrer Funktion als Bezugsgröße letztlich unmittelbar auch auf die SREP- Zuschläge für andere Risiken aus.

Für eine Kreditgenossenschaft stellt die normative Perspektive eine notwendige Bedingung dar, deren Einhaltung für die Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit erforderlich ist. Ihre Grenze findet diese Betrachtung in dem Generieren kurzfristiger Steuerungsimpulse. Die hohe Abstraktion der Risiken und damit auch der Risikotreiber, welche für die Definition eines Level Playing Field Voraussetzung ist, ist durch ergänzende, vertiefende Betrachtungen aufzulösen und wird in der ökonomische Perspektive adressiert.

Der Säule-1-plus-Ansatz oder auch die als "Barwertnahe RTF" bezeichneten Alternativen des Papiers bieten auf den ersten Blick die Möglichkeit, den Einsatz von Portfoliomodellen mit aufsichtsrechtlichen Methodiken und handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätzen zu verbinden. Durch die Reduzierung der Doppelberücksichtigung der Risiken werden Spielräume in der Risikodeckungsmasse eröffnet, welche in der bisherigen Steuerungsphilosophie nicht vorhanden waren.

Die Weiterentwicklung des oben genannten Beispiels im Kontext der "Barwertnahen RTF" würde bedeuten, dass statt 21 nunmehr 47 Millionen Euro als Gesamtbankrisikolimit zur Verfügung stünden. Was auf den ersten Blick als Entlastung in der Risikotragfähigkeitsbetrachtung erscheint, zeigt sich spätestens bei Betrachtung der Folgen eines Risikoeintritts als Abkehr von der Goingconcern-Prämisse. Im Fall der Fälle würde die bilanzielle Haftmasse verbraucht, die aufsichtlich geforderte Mindestkapitalisierung nicht mehr zweifelsfrei gewährleistet und damit letztlich die Existenz der Kreditgenossenschaft infrage gestellt.

Die reine barwertige Betrachtung der Risikotragfähigkeit als dritte Alternative des Diskussionspapiers wird zu keinem anderen Ergebnis führen. Bis dato haben nur sehr wenige Kreditgenossenschaften vollumfänglich auf die barwertige Steuerung gesetzt, was nicht in dem Barwertmodell als solches begründet liegt. Aus Sicht einer Kreditgenossenschaft wird eine kurzfristige Schwankung des allgemeinen Zinsniveaus und die hieraus resultierenden Auswirkungen insbesondere auf den Zinsbuchbarwert und damit eine Veränderung des Unternehmensbarwertes nicht zu kurzfristigen Steuerungsmaßnahmen führen. Vielmehr stellt die Barwertveränderung aufgrund des Geschäftsmodells in der bisherigen Praxis einen Frühwarnindikator12) dar, welche sich über die Folgejahre verteilt in der handelsrechtlichen Rechnungslegung niederschlägt und damit im Rahmen des allgemeinen Bilanzstruktur- und Zinsbuchmanagements zu steuern ist.

Zunahme von Komplexität in der Banksteuerung

Dass dieser Frühindikator funktioniert, zeigt nicht zuletzt ein Vergleich der Prognoserechnungen zur Ertragslage aus der NZU-Umfrage 201513) mit den Ist-Daten zur Ertragslage deutscher Kreditinstitute 201614) . Die Umsetzung einer rein barwertigen Betrachtung der Risikotragfähigkeit würde letztlich die Implementierung ergänzender Steuerungskreise zur Folge haben und damit eine deutliche Zunahme von Komplexität in der Banksteuerung bedeuten.

Die Beispiele zeigen, dass die Grundgedanken des vorliegenden Diskussionspapiers sich nachhaltig auf die bisher praktizierte Steuerungsphilosophie der Kreditgenossenschaften auswirken. Damit wird auch die Bedeutung der Annexregelungen deutlich. Stabilität in der Unternehmensführung bedingt sowohl eine Stabilität bei den verwendeten Risikomodellen als auch in der Interpretationsfähigkeit der Ergebnisse. Da die Philosophie der Unternehmensführung den Mitgliedern und damit nicht zuletzt der Vermögenserhaltung und -mehrung verpflichtet ist, bedarf es für die philosophiestützende Umsetzung entsprechen der Konzepte zur entscheidungstheoretisch fundierten Adjustierung der Risikotoleranz im ICAAP. In diesem Zusammenhang könnte es zielführend sein, Einflussfaktoren zu untersuchen, die auf die Festlegung der Risikotoleranz einen Einfluss haben und daraus Entscheidungsmodelle undregeln zu entwickeln. Damit würde die Risikokultur als solches auch eine stärkere materielle Bedeutung im SREP-Prozess erhalten.

Beispielsweise könnten Gruppen von Instituten mit hoher, mittlerer oder niedriger Risikotoleranz gebildet werden. Daneben ist es auch wesentlich, durch eine fundierte Allokationsentscheidung eine aus Sicht des Vorstands risikopräferenzgerechte Positionierung der Bank zu ermöglichen. Die Allokationsentscheidung und das verwendete Optimierungskalkül unter Berücksichtigung der Philosophie der Unternehmensführung ist daher ein wesentlicher Bestandteil des RTF-Konzeptes.

Fußnoten

Fundstellen im www abgerufen am 9.2.2018

1) www.bafin.de

2) http://eur-lex.europa.eu

3) www.bundesbank.de

4) www.bafin.de

5) Exemplarisch zu nennen: Anforderungen an die Governance, Anforderungen an Stresstests, Anforderungen an den Umgang mit Zinsrisiken im Anlagebuch

6) Kreditgenossenschaft mit Risikoprofilnote A: Kapitalquote 8% + Kapitalerhaltungspuffer 2,5% + SREP-Zuschlag 5,0% + EMZK 7,5%

7) http://journals.sagepub.com

8) www.cdu.de

9) www.ecb.europa.eu

10) www.eba.europa.eu

11) Richter, Dieter (1981): Möglichkeiten der Operationalisierung des genossenschaftlichen Förderungsauftrages: Zur Frage der Ziele, Maßstäbe und Erfolge genossenschaftlicher Arbeit, Düsseldorf: Mannhold

12) www.wiwi.uni-muenster.de

13) www.bundesbank.de

14) www.bundesbank.de

Tino Behrends Bereichsleiter Grundsatzfragen Prüfung, Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V., Neu-Isenburg
 
Martin Polle Vorsitzender des Vorstandes, VR-Bank Uckermark-Randow eG, Prenzlau

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