Sanktionsstrafrecht: Wenn mangelnde Aufsicht zum persönlichen Haftungsrisiko wird

Volker Rosengarten

Dr. Volker Rosengarten, Partner, Ashurst Perkins Coie Group, Frankfurt am Main
Foto: Ashurst

Seit Februar 2026 gelten in Deutschland deutlich schärfere Regeln für Sanktionsverstöße. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1226 wurden zentrale Tatbestände vom Ordnungswidrigkeiten-ins Strafrecht hochgestuft, die Strafbarkeit leichtfertigen Handelns im Dual-Use-Bereich ausgeweitet und der bisherige Zweitages-Puffer bei neuen Listungen abgeschafft. Für Banken und andere Finanzinstitute bedeutet das erheblich gestiegene persönliche Haftungsrisiken der …

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