Die Umsetzung der Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie

Christine Lambrecht, Foto: Thomas Köhler/photothek

Deutschland muss sein Insolvenzrecht an europäische Vorgaben anpassen, ohne dabei seine Grundsätze der Insolvenzrechts aufgeben zu müssen. Eine Anpassung hält die Bundesjustizministerin schon unabhängig von der europäischen Richtlinie für nötig. Sie will die Richtlinie in drei Paketen umsetzen. So sollen künftig natürliche Personen früher als in Deutschland üblich eine Restschuldbefreiung bekommen können. Zudem soll es daf …

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