Rechtsfragen

Cum-Ex: BGH leitet Einziehung von "Tatlohn" ein

Dem bei einer Hamburger Privatbank Verantwortlichen war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, für die Veranlagungszeiträume 2007 bis 2011 wissentlich unrichtige Körperschaftssteuer-Erklärungen abgegeben zu haben und darin die Anrechnung nicht einbehaltener und abgeführter Kapitalertragssteuern aus Wertpapiergeschäften (sogenannte Cum-Ex-Geschäfte) rund um den Dividendenstichtag geltend gemacht zu haben. Das habe bei der Bank zur Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile in …

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