Rechtsfragen

Gebühren bei Vorfälligkeit

Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Fall einer vorzeitigen Darlehensrückführung ist eine Nebenpflicht der Bank und nicht vergütungspflichtig. Eine anderslautende AGB ist unwirksam. Dies hat das OLG Frankfurt entschieden. Danach gehört die Berechnung der Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung im Fall der vorzeitigen Rückführung eines Darlehens zu den vertraglichen Nebenpflichten einer Bank, für die kein gesondertes Entgelt erhoben werden darf.

Zum Fall: Das Preis- und …

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