Förderbanken

Regulatorische Hürde in Sicht

Erwartet die KfW mit dem Start der neuen Bundesregierung wieder Begehrlichkeiten der Politik? Dieser bangen Frage zu unerwartetem politischem Ansinnen aus Berlin muss sich der Vorstand der KfW nach der jüngsten Verwaltungsratssitzung im April wohl noch nicht stellen. In der ersten gemeinsamen Zusammenkunft des Aufsichtsgremiums unter dem neuen Vorstandsvorsitzenden Günther Bräuning sowie der Teilnahme gleich beider Bundesminister, die sich turnusgemäß an der Spitze des Aufsichtsgremiums abwechseln, haben sich der amtierende Vorsitzende Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und der Bundesminister für Finanzen Olaf Scholz erst einmal ein aktuelles Bild von den anstehenden Projekten und der strategischen Ausrichtung der Förderbank gemacht. Zwar werden die KfW und ihre Programme im Koalitionsvertrag gleich zehnmal erwähnt. Doch mit Themen und Programmen wie Kriminalprävention, Einbruchsicherung, Gründungs- und Wachstumsfinanzierung junger Unternehmen, Mobilisierung von privatem Wagniskapital dürfte sich das Spitzenmanagement der Förderbank ebenso anfreunden können wie bei seiner Mitwirkung bei der Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum und dem altersgerechten Bauen und Modernisieren. Kurzum: Wirklich knifflige Aufgabenfelder und kostspielige Engagements der KfW wie die Übernahme der IKB, die Beteiligung an der Commerzbank und die Rolle bei der Neuordnung des Luftfahrt- und Rüstungskonzerns EADS sind derzeit nicht in der öffentlichen Debatte.

Ohnehin sind diese typischen Konfliktsituationen schon unter dem früheren Vorstandsvorsitzenden Ulrich Schröder auch deshalb in ruhigere Bahnen gelenkt worden, weil sich die Förderbank in den vergangenen Jahren mehr und mehr den Anforderungen des Baseler Aufsichtsregimes unterworfen hat. Je mehr die Aufsicht dabei regulatorische Lücken mit einer Nachbearbeitung belegt und mit Eigenkapitalzuschlägen versieht, umso kleiner wird der Spielraum der Förderbank, bei politisch umstrittenen Großprojekten mitwirken zu können. Mit den aktuellen SREP-Zuschlägen von 3 beziehungsweise 2,5 Prozentpunkten für die festgestellten Mängel in der IT und der Innenrevision und damit einer Quote von 15,75 Prozent ist der Handlungsspielraum der Förderbank für außerordentliche Engagements doch sehr begrenzt. Und eigentlich sollte auch die verantwortliche Politik froh darüber sein, dass die aufsichtliche Behandlung der KfW nach den Basel-III-Kriterien einen gewissen Schutz vor Engagements in Grenzbereichen bietet.

Für eine ungelöste aufsichtliche Frage wurde der Blick der Verwaltungsräte bei der jüngsten Gremiensitzung allerdings geschärft. Sollte die Aufsicht nämlich bei voller Anwendung der Finalisierung der Basel-III-Regelungen die bisherige Praxis der Abtretung der Endkreditnehmerforderungen der durchleitenden Banken an die KfW nicht mehr anerkennen, wäre im schlimmsten Fall bei Umsetzung der Regelungen im Jahre 2020 das gesamte Bankenexposure der KfW als unbesichert einzustufen - mit den entsprechenden Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung. Um welchen zusätzlichen Eigenkapitalbedarf es sich dabei konkret handeln könnte, wollte der KfW-Vorstand in diesem frühen Stadium gar nicht erst beziffern, weil das Thema bei allen Beteiligten adressiert ist und bereits über Lösungsmöglichkeiten nachgedacht wird.

Ein anderes Dauerthema der vergangenen Jahre ist bereits in den Hintergrund gerückt. Mit einem Konzerngewinn von 1,4 Milliarden Euro für 2017 sieht sich die Förderbank auch im laufenden Jahr angesichts des Niedrigzinsumfeldes eher in dem anvisierten Bereich von rund 1 Milliarde Euro und gibt zumindest von dieser Seite her weniger Spielraum für politische Begehrlichkeiten.

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