Sparkassen II

Reizthema Ausschüttungen

 Gerhard Grandke, Präsident des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen

Kein Wort hat Gerhard Grandke in seiner offiziellen Rede zur Jahresberichterstattung der unverändert 49 Sparkassen des Verbandsgebietes Hessen-Thüringen zu den vieldiskutierten Themen einer sparkasseneigenen Landesbank mit Zentralbankfunktionen sowie der anstehenden Neuordnung der Nord-LB gesagt. Dass in der Berichterstattung danach dann von der Konstellation Dekabank, Deutsche Hypo und Helaba die Rede war, ist der Frage-Antwort-Runde zu verdanken. Denn natürlich weiß ein erfahrener Verbandspräsident, welche Themen ihn dabei erwarten und hat auch überlegt, welche Antworten er dafür parat hat. So wurde in der Diskussionsrunde munter besprochen, welche konkreten Vorschläge auf dem Weg zu einem einzigen Landesbank-Dienstleister der DSGV-Präsident Helmut Schleweis in seiner Eigenschaft als Verwaltungsratsvorsitzender einiger Verbunddienstleister präsentieren könnte, welche zentralen Funktionen ein solches Zentralinstitut der Sparkassen mitbringen müsste, ob und wie es von den Ertragsaussichten her den Anforderungen der Bankenaufsicht an ein nachhaltiges Geschäftsmodell gerecht werden könnte, weshalb sich Sparkassenverband und Landesbank in Stuttgart so abwehrend und die Bayern so spärlich äußern und weshalb die Zustimmung zu dem Vorschlag aus den regionalen Sparkassenverbänden nur so lange positiv und ermunternd klingt, wie es nicht um die konkrete Bewertung und Neuordnung von Eigentümerverhältnissen geht.

All diese Strategien von Öffentlichkeitsarbeit und Verhandlungsführung hat auch der SGVHT-Präsident im Kalkül. Bei seiner eigenen Jahresberichterstattung des SGVHT hat er dementsprechend diverse Überlegungen in seiner pfiffigen Rhetorik kommentiert, nur an einer Stelle ist ihm die gewohnte Lockerheit ein wenig abhanden gekommen - nämlich bei der Frage nach der Ausschüttungspolitik der Sparkassen. Dass an dieser Stelle der Präsident des hessischen Rechnungshofes schon vor gut zwei Jahren, die Fraktion Die Linke im hessischen Landtag im Sommer 2018 und ein Mitarbeiter des Rechnungshofs dieser Tage angeregt hat, einen Teil des Sparkassengewinnes an die Kommunen abzutreten, lässt Grandke ein wenig gereizt klingen. Er plädiert an dieser Stelle für eine extrem vorsichtige Ausschüttungspolitik und verweist darauf, dass seine Institute die regulatorischen und sonstigen Anforderungen nur mit Gewinnthesaurierung bewältigen und trotz einiger Sparkassen mit Pfandbriefemissionen kaum Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen können. Man kann trefflich darüber debattieren, was "Abführungen an den Träger in angemessenem Umfang" bedeuten, wie sie § 16 im hessischen Sparkassengesetz vorsieht. Aber als neutraler Beobachter wäre es zumindest beruhigend, wenn man bei solchen pauschalen Aussagen vonseiten der Rechnungshöfe sicher sein könnte, dass diese fachlich voll im Blick haben, wie stark die Sparkassen durch die Eigenkapital- und sonstigen regulatorischen Vorschriften sowie durch die Verpflichtungen aus den Haftungseinrichtungen, siehe Nord-LB, gefordert sind und was diesbezüglich noch auf sie zukommen könnte.

Um welchen Ausschüttungsspielraum es geht, zeigt ein Blick auf die Ertragsrechnung. Bei einem um 4,6 Prozent auf 2,149 Milliarden Euro rückläufigen Zinsüberschuss (inklusive Derivate), einem um 1,6 Prozent auf 773,4 Millionen Euro angestiegenen Provisionsüberschuss und nahezu konstant gebliebenen Verwaltungsaufwendungen von 1,977 (1,975) Milliarden Euro waren das Betriebsergebnis vor Bewertung mit 969,6 Millionen Euro um 8,9 Prozent rückläufig und das Betriebsergebnis nach Bewertung mit 829,7 Millionen Euro um 24,0 Prozent. Der Jahresüberschuss lag bei 568,5 (608,7) Millionen Euro vor und 256,8 (300,5) Millionen Euro nach Steuern, die Cost Income Ratio bei 67,1 (65,0) Prozent und die Kernkapitalquote bei 19,0 (18,7) Prozent.

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