Asset Management

Wettbewerbsfähigkeit und Verbraucherschutz

Selbst beim Thema Regulierung gibt es manchmal Positives zu vermelden. Aus Sicht des BVI gilt das gleich für mehrere Bereiche, in denen man sich freut, die Investmentbranche erfolgreich vertreten zu haben. Beim europäischen Altersvorsorgeprodukt PEPP konnte erreicht werden, dass Fonds für die Einzahl- und Auszahlphase zugelassen und keine Garantien erforderlich sind. Bei der ESA-Reform soll es keine direkte ESMA-Aufsicht über Fonds geben und die ESA-Finanzierung weiterhin auch über EU-Budget erfolgen. In Sachen Nachhaltigkeit wird die Fondsbranche an der Ausarbeitung der Taxonomie beteiligt. Und bei PRIIPS bietet die Verlängerung der Überarbeitung bis Ende 2018 die Chance zur Nachbesserung.

Das war es dann aber auch mit dem Lob für den Regulator. Beim Blick in die Details gibt es noch mancherlei Kritik. Bei PRIIPS geht es unverändert um Wertentwicklungssystematik und Kostenausweis. Nach aktuellem Stand soll die Wertentwicklung auf Basis der letzten Jahre prognostiziert werden, wohl wissend, dass daraus in vielen Fällen eine viel zu optimistische Prognose resultieren würde; aus diesem Grund wäre die Prognose mit einem entsprechenden Warnhinweis zu versehen. Weil sich auch Verbraucherschützer gegen dieses Modell wenden, stehen die Chancen auf Nachbesserung wohl nicht schlecht. Beim Kostenausweis stammt die Berechnungsmethode, bei der nicht selten irreführende negative Transaktionskosten herauskommen, ursprünglich aus Großbritannien. Möglicherweise legt sich nach dem Brexit die Begeisterung, so die Hoffnung des BVI.

Bei MiFID2 sieht der Verband die Kunden heute nicht besser, sondern weniger beraten, nicht zuletzt aufgrund des "Gewinnverbots", wie er die Vorgabe nennt, die besagt, dass Provisionen nur dann zulässig sind, wenn sie ausschließlich für die Verbesserung der Dienstleistungsqualität verwendet werden. Er kritisiert dies als europaweit einmalige einsame Entscheidung der BaFin.

Es geht dem Branchenverband jedoch nicht nur um Details, sondern auch um das Grundsätzliche. Da ist zum einen die schiere Zahl von Vorschriften, die es zu beachten gilt. Richter rechnet vor: 2016 gab es 39 EU-Richtlinien und-Verordnungen, mit denen sich die Fondsbranche seit 2011 beschäftigen musste, 2019 waren es 72. Auf dem "Level 2" waren vor drei Jahren 305 Durchführungsbestimmungen zu beachten, heute sind es 537. Und auf dem "Level 3" stieg die Zahl der Leitlinien und Empfehlungen von 232 auf 456. Dabei hatte die EU-Kommission im Mai 2015 angekündigt, für eine "bessere Regulierung" in Form einer Durchforstung, Nachbesserung und Auslichtung des Regulierungsdschungels zu sorgen.

Und mehr noch: Der Fokus der Regulierung sollte neben Finanzstabilität und Verbraucherschutz auch auf die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Investmentbranche erweitert werden, wie das in den USA Usus sei. Nicht von ungefähr seien die europäischen Anbieter im Größenvergleich in den letzten Jahren deutlich zurückgefallen. Ob die Beachtung der Wettbewerbsfähigkeit wirklich in ein Leitbild der Bankenregulierung gehört, dürfte auch über die Fondsbranche hinaus kontrovers diskutiert werden.

Größe ist sicher kein Wert an sich, doch auch in der Investmentbranche geht es nun einmal um Skaleneffekte, die sich letztlich auch in den Kosten für Anleger niederschlagen. Damit schließt sich der Kreis zum Verbraucherschutz. Die Wettbewerbsfähigkeit der Anbieter muss somit nicht im Widerspruch zu den bisher schon verfolgten Regulierungszielen stehen.

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