Förderbanken II

WI-Bank: Langweiligkeit als Gütesiegel

Wenn ein Politiker die Langweiligkeit einer von ihm beaufsichtigten Landesförderbank als Gütesiegel hervorhebt, dann mag das als freiwilliger Verzicht auf Imagebildung durch positive Schlagzeilen empfunden werden. Mit Blick auf die WI-Bank sieht der hessische Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung das offensichtlich anders. Tarek Al-Wazir fühlte sich in seiner Rolle als Vorsitzender des für die Geschäftspolitik und Überwachung des Fördergeschäftes zuständigen Wirtschafts- und Infrastrukturbank-Ausschusses der WI-Bank sichtlich wohl, mit einem leichten Zwinkern die vermeintlich unspektakulären Aktivitäten der Förderbank zu erläutern. Die vier Geschäftsfelder Gründen und Wachsen, Versorgen und Modernisieren, Bauen und Wohnen sowie Bilden und Beschäftigen erfordern weder das ganz große Volumen noch produzieren sie die ganz großen Schlagzeilen. Aber mit einem Neugeschäftsvolumen von 2,224 Milliarden Euro durften sich der zuständige Minister wie auch Hans-Dieter Brenner als verantwortlicher Dezernent der Helaba für die rechtlich unselbstständige, wirtschaftlich und organisatorisch selbstständige Anstalt in der Anstalt mit der Entwicklung sehr zufrieden zeigen.

Mit knapp 1,25 Milliarden Euro sind dabei 56 Prozent des Neugeschäftes in die allgemeine und soziale Infrastruktur sowie den Umweltschutz und Energie geflossen. Der zweitgrößte Anteil entfiel mit 637,3 Millionen Euro oder 29 Prozent auf die Bereiche Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen und landwirtschaftlicher Betriebe. 300,5 Millionen Euro oder 13 Prozent kamen Privatpersonen und Wohnungsbaugesellschaften für Wohneigentum, Mietwohnungen und Stadtentwicklung zugute. Und 2 Prozent (41 Millionen Euro) wurden Unternehmen und Vereinen für die berufliche Bildung, für die hessische Arbeitsmarktpolitik und die Regionalförderung zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln werden die Strukturen der Landesentwicklung mit einer gezielten Feinsteuerung oft über die Durchleitung der Banken in die landespolitisch gewünschte Richtung gelenkt - etwa zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Ballungsräumen für bestimmte Berufsgruppen.

Besonders am Herzen liegen dem Minister die Mikrodarlehen in Höhe von 3 000 bis zu 15 000 Euro, die ohne dieses spezielle Programm der Förderbank nicht zustande kommen könnten, weil sie der Risikolage und/oder dem Volumen nach von der Kreditwirtschaft als nicht lohnend eingestuft werden. Im Berichtsjahr sind 59 solcher Projekte mit einem Fördervolumen von insgesamt 750 000 Euro gefördert worden, im laufenden Jahr gab es bislang 18 Anträge mit einem Volumen von 250 000 Euro. Die beantragte Darlehenssumme, so zeigt diese Entwicklung, lag zuletzt jeweils nahe am Förderhöchstbetrag. Nicht zuletzt dank der bisherigen Erfahrungen einer niedrigen Ausfallrate von bisher nur einem Projekt wird der Förderhöchstbetrag Mitte dieses Jahres auf 25 000 Euro angehoben.

Zwei derzeit vieldiskutierte Aspekte spielten bei der WI-Bank übrigens eine untergeordnete Rolle. Statt Überlegungen zu negativen Kreditzinsen anzustellen, wie das kürzlich die KfW in die Debatte eingebracht hat, will sich die WI-Bank lieber neue Wege überlegen, um die günstigen Bedingungen zur Refinanzierung bei der Erfüllung des Förderauftrags umzusetzen. Gedacht wird beispielsweise an neue Förderimpulse in der Gründungs- und Beteiligungsfinanzierung. Auch die Frage der Regulierung bereitet unter dem Dach der Helaba keine größere Sorge. Die WI-Bank legt an dieser Stelle Wert auf eine Einordnung als Förderinstitut im Sinne der sogenannten Brüsseler Verständigung II mit unmittelbarer Gewährträgerhaftung des Landes Hessen. Und mit einer um 9,7 Prozent auf 15,9 Milliarden Euro gewachsenen Bilanzsumme wäre die Bank ohnehin weit von der für die EZB-Bankenaufsicht relevanten 30-Milliarden-Euro-Grenze entfernt, die mit der NRW-Bank und der L-Bank zwei rechtlich anders aufgestellte Landesförderbanken sehr zu ihrem Leidwesen unter das direkte EZB-Regime geführt haben und Letztere kürzlich sogar zu einer Klage vor dem EuGH gegen die direkte EZB-Aufsicht bewogen hat.

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