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Leserbrief - Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz: Chancen verschlafen?

Dr. Jürgen Thede, Thede Consulting GmbH, Damendorf, schreibt der Redaktion: "Am 31.10.2009 trat eine tiefgreifende Änderung des europäischen Zahlungsverkehrs in Kraft: Die Umsetzungsfrist der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie (PSD) lief ab, und die nationalen Umsetzungsgesetze traten in Kraft. Mit den neuen Regeln wurde unter anderem ein neuer Marktteilnehmer im Zahlungsverkehr geschaffen: das Zahlungsinstitut. Dieses Institut darf Zahlungsdienste anbieten, ohne eine Banklizenz zu benötigen. Es unterliegt auch nicht der Aufsicht nach dem Kreditwesengesetz, sondern hat ein eigenes Zah-lungsdienste-Aufsichtsgesetz (ZAG) erhalten. Der europäische Gesetzgeber möchte insbesondere die nationalen ver krusteten Marktstrukturen aufbrechen. Deswegen muss das Zahlungsinstitut lediglich in seinem Heimatland eine Zulassung bekommen und darf nach deren Erhalt in ganz Europa (EWR) seine Dienste anbieten, ohne weitere Zulassungen zu benötigen.

Doch wie hat sich der Markt für Zahlungsdienstleistungen mehr als ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des ZAG verändert? In Deutschland wurde von den neuen Möglichkeiten bisher kaum Gebrauch gemacht. Ende 2009 haben lediglich zwölf Unternehmen eine Zulassung nach § 30 ZAG beantragt, von denen bisher (Stand Ende Juni 2010) neun die Zulassung erhalten haben.

Anders sieht das in Großbritannien aus, dort wurden bisher etwa 100 Zahlungsinstitute zugelassen.

Die von europäischer Seite gewollte Wettbewerbsverschärfung kommt demnach in Deutschland nur schleppend in Gang. Damit verbunden ist die Gefahr für deutsche Zahlungsdienstleister, dass das Entwicklungspotenzial von Unternehmen aus dem EU-Inland wahrgenommen wird und eigene Marktchancen schlicht verschlafen werden."

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