Schwerpunkt Non-Performing Loans

Wegfall der Umsatzsteuer auf NPL-Verkäufe - wann kommt die Umsetzung durch das BMF?

1. Bundesfinanzhof Urteile

Der Bundesfinanzhof hat sich in seinen beiden grundlegenden Urteilen (BFH vom 26. Januar 2012, Az. V R 18/08 und BFH vom 4. Juli 2013, Az. V R 8/10) festgelegt, dass bei dem Verkauf und Ankauf zahlungsgestörter Forderungen keine Umsatzsteuer anfällt.1) Die Zurückverweisung beider Fälle an die erstinstanzlichen Finanzgerichte beeinträchtigt diese grundsätzliche Haltung nicht, da es dort nur noch um die Korrektur der Vorsteuer im Einzelfall geht.

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