"BUILT TO RENT": NEUE STEUERVORTEILE FÜR INVESTITIONEN AUF DEN KANAREN

Stefan Meyer (links), Rechtsanwalt und Gründungspartner, Monereo Meyer Abogados, Madrid/Teneriffa und Fernando Sainz De Aja Collantes (rechts), Steuerberater, Monereo Meyer Abogados, Madrid
Foto: Monereo Meyer Abogados

Der spanische Staatsanzeiger vom 29. Juli des Jahres veröffentlichte die "Erweiterung der steuerbegünstigten Investitionsrücklage (sogenannte RIC) für Investitionen zur Schaffung von Mietwohnungen auf den kanarischen Inseln" mittels staatlichem Gesetz 6/2025. Ab sofort werden auch ausländische Investoren, selbst dann, wenn sie nicht in Spanien ansässig sind, in den Genuss der durch die RIC geschaffenen steuerlichen Vorteile kommen, sofern sie …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X