ECON: Schiffssicherheiten sind keine Covered Bonds

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments hat einen ersten Entwurf zur Entwicklung eines einheitlichen Covered-Bond-Rahmenwerks in der Europäischen Union vorgelegt. Darin ist unter anderem der Vorschlag enthalten, dass sich Covered Bonds, die durch Pfandrechte an Schiffen oder Flugzeugen gedeckt sind, nicht für den Covered-Bond-Begriff qualifizieren. Außerdem sollen auch jene Wertpapiere vom Covered-Bond-Begriff ausgenommen werden, die die Möglichkeit einer Laufzeitverlängerung enthalten, welche vom Emittent ausgelöst werden kann. Nach Meinung des ECON-Ausschusses sind demnach nur solche Verlängerungsoptionen unter dem Covered-Bond-Begriff zu subsumieren, die durch eine Insolvenz oder Resolution des Emittenten und der Zustimmung der Aufsicht ausgelöst werden können.

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