MiFID II: Auswirkungen auf Covered-Bond-Research

Quelle: pixabay.com

Im Jahr 2014 einigten sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union auf eine Überarbeitung der 2007 in Kraft getretenen Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID). Diese überarbeitete Richtlinie, die unter dem Kürzel MiFID II bekannt ist, wird im Januar 2018 in Kraft treten. Ziel der neuen Bestimmungen ist es, die Effizienz, Widerstandsfähigkeit und Integrität der Finanzmärkte weiter zu steigern sowie die Voraussetzungen innerhalb der Märkte zu vereinheitlichen. Ein kleiner Teil der Richtlinie adressiert dabei Research-Dienstleistungen, die Vermögensverwalter bislang häufig kostenlos von Banken zur Verfügung gestellt bekommen.

Um den Schutz der Anleger zu verbessern, sieht MiFID II vor, dass Asset Manager diese kostenlosen Marktanalysen künftig nicht mehr unentgeltlich beziehungsweise unter Wert annehmen dürfen. Die versteckten Kosten dieser Dienstleistungen sollen stattdessen offen gelegt und separat vergütet werden. Dabei versteht MiFID II unter dem Begriff "Research" primär das Bereitstellen von Informationen zu Finanzinstrumenten oder ihrer Emittenten, die eine Anlagestrategie nahelegen. Obgleich ein signifikanter Teil des publizierten Covered-Bond-Researchs deskriptiver Natur ist, wird er nach Einschätzung der Commerzbank dennoch ebenfalls von der Neuregelung betroffen sein. Die Begründung: Selbst wenn keine direkten Anlagetipps gegeben würden, so ließen sich in der Regel zumindest "indirekt" Empfehlungen ableiten. Das Institut vermutet, dass die Bezahlung externer Research-Dienste effektive Mehrkosten für die betroffenen Kunden bedeuten wird.

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