Aus Senior wird Nachrang

Die Bundesregierung stellt mit einem neuen Gesetz die Gläubiger von unbesicherten (Senior Unsecured) Anleihen künftig schlechter als die Halter von anderen Verbindlichkeiten mit Senior-Unsecured-Status. Dies soll auch für die ausstehenden Titel und nicht nur für Neuemissionen gelten. Das ist der Effekt des SRM-Anpassungsgesetzes, das die deutschen Regelungen des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes - die bereits 2015 in Kraft getreten sind - den ab 1. Januar 2016 geltenden europäischen Regeln anpasst. Hiermit soll Paragraf 46 f des KWG modifiziert werden und damit sollen bei allen Banken, die über eine Vollbanklizenz verfügen, die Anleihen im Insolvenzfall nachrangig zu den anderen Senior-Unsecured-Verbindlichkeiten gestellt werden und damit vor diesen beim Bail-in teilnehmen. Aus Sicht der Ratingagentur Fitch wird das geplante Gesetz, obwohl es negative Auswirkungen auf die sogenannten Recovery-Erwartungen geben wird, kurzfristig keine negativen Implikationen auf die Ratings der unbesicherten Bankanleihen deutscher Banken haben. Bisher bewertet Fitch die Senior-Unsecured-Anleihen deutscher Banken in der Regel auf dem gleichen Niveau wie die Ausfallwahrscheinlichkeitsnote der Bank selber. Aus Sicht der Analysten könnte es aber zu einem Anstieg der Refinanzierungskosten kommen. Die Banken könnten dies eventuell durch Einlagen von Investoren oder die Emission von Schuldscheinen, die nicht als Wertpapiere gelten, kompensieren.

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