Beim Parken an Ladesäule droht Abschleppen

An beschilderten Ladesäulen dürfen nur E-Fahrzeuge während des Ladevorgangs parken. Verbotswidrig geparkte Fahrzeuge können abgeschleppt werden, es sei denn, die Ladesäule ist nicht funktionstüchtig. Das hat das Verwaltungsgericht Hamburg (21 K 3886/24) entschieden. Laut dem Urteil können unberechtigt geparkte Fahrzeuge auch dann ohne Weiteres abgeschleppt werden, wenn noch andere Parkplätze mit Ladesäule in der Nähe frei sind. Nur so kö …

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