Betriebskostenabrechnungen dürfen geprüft werden

Mieterinnen und Mieter haben das Recht, die Belege der Betriebskostenabrechnungen beim Vermieter oder Verwalter einzusehen. Nur ausnahmsweise können sie jedoch verlangen, dass Belegkopien angefertigt und an sie übersandt werden. Das hat das Landgericht Hanau (2 S 43/24) entschieden. Zum Fall: Ein Mieter wollte nach seinem Auszug die Belege der letzten Betriebskostenabrechnung einsehen. Er war jedoch nicht bereit, den Vermieter aufzusuchen, da er inzwischen 124 km von ihm entfernt …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X