BGH regelt Genehmigung einer Untervermietung

Der Geschäftsführer einer Berliner Speditionsfirma war seit 2014 Mieter einer Drei-Zimmer-Wohnung in Berlin, relativ nahe zu seiner Arbeitsstätte. Er bewohnte sie mit Ehefrau und einem gemeinsamen Kind. Nach der Geburt des zweiten Kindes zog die Familie in eine am Stadtrand Berlins liegende angemietete Doppelhaushälfte, 17 Kilometer entfernt zu der Arbeitsstätte. Die Drei-Zimmer-Wohnung behielt der Mann als Mieter, denn wegen der Spezialisierung seiner Firma auf …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X