Falsche Angaben bei Selbstauskunft

Wer eine Wohnung mieten möchte, der sollte tunlichst keine falschen Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen machen. Sonst droht schlimmstenfalls eine fristlose Kündigung. In einem Verfahren in Hessen konnte sie nur wegen ganz besonderer Umstände vermieden werden (Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 42 C 273/21). Ein Paar gab in seiner Selbstauskunft an, monatlich 3 900 Euro netto aus einem Beamtenverhältnis und 2 200 Euro netto aus einem Arbeitsverhältnis …

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