Fondsstandortgesetz: ZIA sieht Licht und Schatten

Am 22. April hat der Deutsche Bundestag das Fondsstandortgesetz (FOG) verabschiedet. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) sieht in diesem Zusammenhang Licht und Schatten. "Zwar ist die Einführung neuer Fondsgattungen im Fondsstandortgesetz grundsätzlich positiv zu bewerten. Allerdings fehlen in letzter Konsequenz Regelungen, um diese wirklich attraktiv zu machen. Mit Blick auf das geschlossene Sondervermögen hat man die Chance verpasst, dieses neue Vehikel auch für Privatanleger zuzulassen und damit auch die Möglichkeit mehr Privatkapital in die dringend benötigten Infrastruktur- und Nachhaltigkeitsinvestitionen zu lenken. So bleiben die angekündigten Impulse für den deutschen Fondsstandort leider auf der Strecke", so der Kommentar von ZIA-Vizepräsident Jochen Schenk. Positiv hervor hob er dagegen, dass im parlamentarischen Verfahren die bilanzrechtliche Ausnahme von der Konsolidierungspflicht für geschlossene Sondervermögen, die als Spezial-AIF aufgelegt werden, aufgenommen worden ist. Zugleich sei das Investmentsteuerrecht aber nicht ausreichend nachgezeichnet worden, wodurch das neue Vehikel nur Teil seiner Potenziale entfalten könne.

(ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.)

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