Hessen-Modell der Grundsteuer vorgestellt

Die hessische Landesregierung hat Mitte Juni ihren Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer vorgestellt. Diese muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekanntlich neu geregelt werden. Das Ende 2019 erlassene Bundesmodell ist aus Sicht der hessischen Landesregierung allerdings zu kompliziert und aufwendig, weshalb Hessen nun wie Bayern, Niedersachsen, Hamburg und Baden-Württemberg von der Öffnungsklausel Gebrauch macht. "Das Hessen-Modell der Grundsteuer ist gerecht, einfach und verständlich", erklärte Finanzminister Michael Boddenberg im Rahmen der Vorstellung. Grundlage ist ein Flächen-Faktor-Verfahren, das insbesondere dem Umstand Rechnung tragen soll, wonach die Grundsteuer eine Gegenleistung der Grundstücksnutzer für die von Kommunen bereitgestellte Infrastruktur ist.

Einfache Lagen werden dabei gegenüber dem reinen Flächenmodell niedriger, gute Lagen dagegen höher besteuert. "Beides aber mit Augenmaß", wie Boddenberg betont. Für die Berechnung soll auf die bereits vorhandenen Bodenrichtwertzonen zurückgegriffen werden. In Gemeinden mit keinen oder nur sehr geringen Unterschieden im Bodenwertniveau führe es zu gleichen Ergebnissen wie das reine Flächenmodell. In Hessen müssen in knapp zwei Jahren rund drei Millionen Grundstücke neu bewertet werden. In Summe sollen die Kommunen durch die Reform nicht mehr Grundsteuer erhalten, sie soll also aufkommensneutral sein.

(Hessisches Ministerium der Finanzen)

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