IVD: verfassungswidriger Mietendeckel

Der Mietendeckel wurde am 26. November 2019 vom Berliner Senat endgültig beschlossen. Bereits am 18. Oktober hatten sich SPD, Linke und Grüne auf einen Mietendeckel geeinigt. Für fünf Jahre wird die Miete auf dem Stand eingefroren, den sie am 18. Juni 2019 hatte. Auch bei Staffel- und Indexmieten wird die Miete eingefroren. Ab 2022 soll es möglich sein, die Miete um 1,3 Prozent jährlich anzuheben. In der Immobilienwirtschaft stößt der entsprechende Gesetzentwurf zum Großteil auf lautstarke Kritik, beispielsweise beim IVD: "Der Gesetzesentwurf, der jetzt dem Berliner Abgeordnetenhaus vorgelegt werden soll, wäre mit der Verfassung unvereinbar. Die Landesregierung der Hauptstadt setzt sich mutwillig über die föderalistische Grundlage unserer Rechtsordnung hinweg. Dabei ist sich die überwiegende Mehrheit der juristischen Beobachter einig: Der Berliner Mietendeckel konterkariert das verfassungsrechtliche Institut der konkurrierenden Gesetzgebung. Es ist auch ein politisches Armutszeugnis, sehenden Auges ein legislatives Verfahren zum Gegenstand juristischer Entscheidung zu machen und sich dergestalt der Verantwortung zu entziehen", kommentiert IVD-Präsident Jürgen Michael Schick. (IVD)

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