Kostenrahmen ist innerhalb WEG zwingend nötig

Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft Erhaltungsmaßnahmen oder bauliche Veränderungen beschließt, dann müssen in dem Zusammenhang zwingend ein Kostenrahmen oder eine Obergrenze der Ausgaben benannt werden. Sonst kann der Beschluss, einem Urteil des Amtsgerichts München (Aktenzeichen 1294 C 22650/24) folgend, angefochten werden. In dem verhandelten Fall hatten die Eigentümer einer Wohnanlage den Plan, den gemeinsamen Hof zu verschönern. Es wurde …

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