Mietenstopp-Volksbegehren in Bayern ist unzulässig

Das bayerische Verfassungsgericht hat das Volksbegehren "Sechs Jahre Mietenstopp" für unzulässig erklärt. Damit folgte das Gericht der Auffassung des bayerischen Innenministeriums, wonach Vertragsrecht, also auch Mietverträge, im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sei und es sich somit um Bundesrecht handele. "Wir sind nicht überrascht über diese Entscheidung, auch wenn wir sie mit Spannung erwartet haben", kommentierte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Die Wohnungswirtschaft hatte bereits in der Vergangenheit immer wieder auf die Zuständigkeit der Bundesgesetzgebung hingewiesen. "Wir würden uns freuen, wenn dieses Urteil der Rückkehr zur sachlichen Diskussion über den angespannten Wohnungsmarkt in einigen Ballungsgebieten in Deutschland beiträgt", so Gedaschko weiter. Eine wirkliche Entspannung des Miet- und Wohnungsmarktes werde es nur durch mehr Neubau und die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus geben, sagt der Präsident. Ein Bündnis aus Parteien, Gewerkschaften, Mieterbund und Mieterverein hatte das Volksbegehren in Bayern im vergangenen Winter initiiert und dabei 52 000 Unterschriften gesammelt.

(GdW)

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