Mietspiegelreform schreitet voran

Mitte April hat der Bundestag in erster Lesung über das Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts beraten. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Bedingungen für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel zu verbessern und dazu den Behörden Befugnisse zur Datenverarbeitung eingeräumt werden. Zudem will die Bundesregierung zugunsten einer breiteren Datenbasis eine Auskunftspflicht für die Befragungen zum Mietspiegel einführen. Der Bindungszeitraum von Mietspiegeln soll von zwei auf drei Jahre verlängert werden.

GdW-Präsident Axel Gedaschko begrüßt die Intentionen des Gesetzesgebers: "Deutschland braucht zuverlässige Mietspiegel, die zu mehr Rechtssicherheit zwischen Vermietern und Mietern beitragen. Statt immer mehr Gegeneinander, ist beim Wohnen mehr Miteinander und ein langfristig ausgewogenes Vermieter-Mieter-Verhältnis grundlegend wichtig. Um das zu sichern, sind auch klare und verlässliche Grundsätze zur Erstellung der Mietspiegel notwendig. Wir begrüßen, dass mit der Mietspiegelreform die Datenbasis verbreitert und der qualifizierte Mietspiegel gestärkt werden soll." Der Deutsche Mieterbund nahm die erste Lesung derweil zum Anlass, um unter anderem eine Verpflichtung zur Mietspiegelerstellung für alle Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern zu fordern.

(GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V./ Deutscher Mieterbund)

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