Rückgabeprotokoll schafft Klarheit

Beim Auszug von Mietern kann mit einem Rückgabeprotokoll Streit vermieden werden. Aus ihm ergibt sich, welche Mängel vorhanden und von den Mietern zu beseitigen sind. Nicht aufgeführte Mängel können laut Urteil des Landgerichts Essen (10 S 147/23) später nicht mehr reklamiert werden. Im entschiedenen Fall reklamierte der Vermieter nach dem Auszug der Mieter vorhandene Mängel und unterbliebene Schönheitsreparaturen. Er verklagte die ausgezogenen Mieter …

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