Sanierung bremst Mietpreisbremse aus

Wenn ein Miethaus derart geschädigt ist, dass es nur noch mit größten Sanierungsmaßnahmen wieder bewohnbar gemacht werden kann, kann die Mietpreisbremse entfallen. Das Objekt wird dann aktueller Rechtsprechung zufolge wie ein Neubau betrachtet (Amtsgericht Kreuzberg, Aktenzeichen 7 C 128/21).

Im vorliegenden Fall war eine Immobilie massiv von Hausschwamm befallen. Das betraf die Dachkonstruktion, aber auch Decke und Boden des vierten Obergeschosses. Die …

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