Viel Lob für Erhöhung der Wohnungsbauprämie

Gute Nachrichten für (Bau-)Sparer: Nach dem Bundestag hat Anfang Dezember 2019 auch der Bundesrat eine Erhöhung der seit 1996 nicht mehr angepassten Wohnungsbauprämie (WoP) beschlossen. Im Detail soll die Prämie für eigene Sparleistungen mit Wirkung zum 1. Januar 2021 von derzeit 8,8 Prozent auf zehn Prozent zulegen, wobei der maximal geförderte Sparbetrag ebenfalls von derzeit 512 Euro für einen Alleinstehenden auf 700 Euro pro Jahr steigen soll. Für Paare gelten 1 400 Euro (bisher 1 024 Euro) als neue Obergrenze. Unter dem Strich erhöht sich die jährliche WoP von rund 45 Euro auf 70 Euro für Alleinstehende, was einer Steigerung der direkten Förderung von 55 Prozent entspricht. Ebenso gilt dies bei verheirateten beziehungsweise in einer ein getragenen Partnerschaft lebenden Bausparern, deren Wohnungsbauprämie von rund 90 Euro auf 140 Euro pro Jahr steigen soll.

Angehoben werden auch die Einkommensgrenzen für die Förderberechtigung: für Alleinstehende von bislang 25 600 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen auf 35 000 Euro, ein Plus von 36 Prozent. Für Verheiratete steigt der Grenzwert von 51 200 Euro auf 70 000 Euro. Die Reaktionen der Bausparkassen fielen wenig überraschend äußerst positiv aus: "Die Neuregelung der Wohnungsbauprämie ist eine gute Sache für Millionen Vorsorgesparer und für die Wohneigentumsbildung in Deutschland. Sie stärkt die Bedeutung und die positiven Effekte des Bausparens für die Eigenkapitalbildung. Und sie kommt genau zur richtigen Zeit", kommentierte Bernd Hertweck, Chef der Wüstenrot Bausparkasse und Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Privaten Bausparkassen. Ähnlich sieht es Axel Guthmann, Verbandsdirektor der Landesbausparkassen: "Mit der Aufwertung der Wohnungsbauprämie ab 2021 haucht der Gesetzgeber einem wirksamen, aber lange vernachlässigten Instrument zur Stärkung der Vermögensbildung neues Leben ein."

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