WEG-Reform: VDIV lobt Referentenentwurf

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im Januar 2020 den lange erwarteten Referentenentwurf zur Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in Umlauf gebracht. Er zielt auf eine umfassende und grundlegende Reform des Gesetzes ab. Hierfür hatte sich vor allem der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) bereits seit Jahren nachdrücklich eingesetzt: "Im Interesse der Branche aber auch der Wohnungseigentümer freuen wir uns, dass das BMJV seine Ankündigung wahr gemacht hat, einen Entwurf für eine weitreichende Reform des WEG vorzulegen", betont VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler. "Mehr Rechtssicherheit, mehr Verbraucherschutz und erleichterte Beschlussfassungen beispielsweise bei baulichen Veränderungen und Sanierungsmaßnahmen waren längst überfällig."

Der Referentenentwurf, der sich eng am Abschlussbericht der offenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe orientiert, enthält unter anderem Neuregelungen zum Einbau von Ladestationen für Elektromobile. Bauliche Maßnahmen zur Errichtung einer Lademöglichkeit für elektrisch betriebene Fahrzeuge, zur Barrierereduzierung sowie zum Einbruchsschutz werden im Referentenentwurf privilegiert. Sie sollen nicht mehr der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedürfen. Stattdessen soll jeder Eigentümer grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf haben und die damit verbundenen Kosten selbst tragen. Darüber hinaus ist eine Aufwertung der Wohnungseigentümerversammlung als zentraler Ort der Entscheidungsfindung sowie eine Stärkung des Verwaltungsbeirats vorgesehen. Nicht im Referentenentwurf enthalten ist dagegen ein Sachkundenachweis für Wohnimmobilienverwalter, obwohl die Bund-Länder-Arbeitsgruppe diese Forderung in ihrem Abschlussbericht unterstützt hatte. Kaßler hofft, dass es hier noch zu einem Umdenken kommt.

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